Anklageschrift

Liebe/-r Experte/-in,
wenn in einer Anklageschrift drinsteht : „Die Beschuldigte hat sich zur Sache nicht eingelassen, obwohl gemäß § 163a StPO die Gelegenheit zur Äußerung geboten worden ist.“, was sagt mir das ? Im Internet steht das das so viel bedeutet wie ich habe keine Stellung genommen. Wenn das wirklich den Tatsachen entspricht, so würde es ja bedeuten das meine Anwältin die schriftlichen Stellungnahmen nicht an den Staatsanwalt geschickt hat.

Daher sollten Sie mit Ihrer RAin sprechen.

Die ist komischerweise für mich nicht zu erreichen und verhält sich in letzter Zeit auch etwas eigenartig mir gegenüber.

Daher sollten Sie mit Ihrer RAin sprechen.

Drohen Sie, sich einen anderen RA zu suchen.

Die ist komischerweise für mich nicht zu erreichen und verhält
sich in letzter Zeit auch etwas eigenartig mir gegenüber.

Daher sollten Sie mit Ihrer RAin sprechen.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

ich bin zwar kein ausgewiesener Expert in Strafsachen, aber wenn in der Anklageschrift das so drinsteht, wird Ihre Verteidigerin die Stellugnnahmen nicht weitergeleitet haben. Fragen Sie doch bei Ihrer Verteidigerin einmal nach. Schließlcih bezahlen Sie diese ja auch. Sie können sich auch direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen und nachfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de