'Ankündigen der Überholabsicht'

Oh, da kommen mir ja fast die Tränen ob der schmerzenden Hupe!
Warst du schon mal im Ausland (Südeuropa oder fast jedes asiatische Land?) Dort hupt jeder, ohne dass mir bekannt wäre, dass die Menschen sich vor Schmerzen auf dem Boden winden.

Aber ernsthaft: ich finde es schon sinnvoll, bei sowas kurz zu hupen,
denn mnchmal hört man als Fahrradfahrer ein von hinten komendes Auto wirklich nicht.
Und in anderen Ländern lernt man, dass Hupen durchaus nicht immer bös gemeint ist, sondern manchmal nur heißt: Vorsicht, ich fahre hier auch!"
Gruß Faraway

Mal ehrlich : Weisst du was schmerzt?
Diese Spezialisten auf 2 Rädern mit 200 PS, die meinen
dich in deinem Cabrio überholen zu müssen und GENAU auf
Ohrenhöhe zu schalten. Am besten dann noch mit Fehlzündung.
Sowas ist für mich nahe dran an einer Körperverletzung.
Aber doch keine Hupe aus 20 Meter Entfernung.
Ich fahr doch keinem Fahrradfahrer auf 1 Meter auf und Hup
dann , dann hat er mich doch schon gesehen/gehört, außerdem
würd ich meinen FS gerne noch lange behalten.

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Hallo,

linken Spur ist ein annähernd gleichschneller Mercedes. Was
macht der intelligente Mercedes-Fahrer nun? Er betätigt die
Lichthupe. Aufgrund meines Schulterblicks kann ich den Unfall
gerade noch so vermeiden. Denn die Lichthupe bedeutet für
diejenigen Autofahrer ohne StVO unter Arm nunmal, dass der
Fahrer einem den Vorrang lässt.

dann sollte man die StVO zumindest mal zur Hand nehmen, denn dort ist zu lesen, daß Lichtzeichen nur eingesetzt werden dürfen, wenn man sich oder andere gefährdet sieht (§ 16 Abs. 1 StVO) oder außerhalb geschlossener Ortschaften jemanden überholt.

Wenn man sich in der verkehrsberuhigten Zone ein bißchen anblickt, weil man zu Frau Müller von nebenan nett sein will oder an der grünen Tonne von Familie Schmidt nicht vorbeikommt, wenn man Herrn Meier nicht die Vorfahrt einräumt, ist das eine Sache.

Bei 180 aber davon auszugehen, der andere meine „bitte, wechsle ruhig vor mir auf meine Spur“, ist grob fahrlässig und mitunter auch mal lebensgefährlich. Auf der Autobahn heißt Lichthupe entweder „verpiß Dich“ (auch nicht erlaubt, keine Frage) oder „Du nimmst mir meinen Sicherheitsabstand oder zwingst mich zu einer Vollbremsung, also bleib, wo Du bist“. So oder so ein Hinweis darauf, daß der andere gerade nicht will, daß man vor ihm auf die Spur wechselt oder dort bleibt. Einzige, auch nicht erlaubte, Ausnahme: LKW, die überholenden LKW oder PKW signalisieren, daß sie vor ihnen (auf die rechte Spur) einscheren dürfen.

Ich benutze die Hupe daher nur im höchsten Notfall. Die
Lichthupe nutze ich nur um andere vorzulassen.

Und damit genau falsch.

Gruß
Christian

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Hallo,

erstens: Weil der Verwaltungsaufwand bei den Millionen von
Fahrrädern hierzulande zu hoch wäre.

es gibt in Deutschland 55 Mio. zugelassene Kraftfahrzeuge (ohne die mit reinem Versicherungskennzeichen).

Zweitens: Weil keine Versicherungspflicht besteht

Das könnte man übrigens auch mal ändern.

Drittens: Schon Mofa-Schilder (Versicherungskennzeichen) sind
kaum ablesbar und so kryptisch codiert, dass keiner sich das
merken kann. Fahrrad-Nummernschilder müssten noch kleiner
sein, daher unpraktisch und unsinnig.

Dann macht man sie einfach nicht noch kleiner und weniger kryptisch.

PS: Radfahrer sollen dennoch anhalten, wenn sie an einem
Unfall beteiligt waren.

Das findet der Gesetzgeber auch und stellt unerlaubtes Entfernen auch für Radfahrer genauso unter (Geld- oder Haft)Strafe wie für Auto- und Motorradfahrer.

Gruß
Christian

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Kann so auch nicht stimmen:
Es gibt ja die berühmte Situation :
Kreuzung Rechts vor Links, 3 Autos warten und es
ist dunkel. Wie soll man sich also verständigen ?
Innenraumbeleuchtung einschalten und mit den
Händen wedeln oder wie?

Lichthupe wendet man auf der Autobahn eigentlich nur dann
an, wenn man sehr schnell unterwegs ist. Dann heisst Lichthupe:
„Wenn du nicht in deiner Spur bleibst dann knallt es gewaltig.“
So will es ja auch die StVO. Auf freier Strecke geht bei 300 km/h
eben eine ganz andere Gefahr von deinem Auto aus als bei 150 km/h.
Nur meinen wohl manche Leute dass die Lichthupe auf Dauerfeuer wohl
bedeutet „Komm, wechsle die Spur, ich knall dann das Bremspedal
gerne gegen das Bodenblech“. Dann schafft man es gerade so 20 Meter
hinter dem Auto die Relativgeschwindigkeit auf 0 zu bekommen und schon
ist man der Abstandssünder.

Guten Tag.

Ist dir eigentlich klar, dass die Hupe in den Ohren schmerzt?

Zum einen schmerzt einmal sinnig gehupt - d.i. gewarnt mit Sicherheit weniger als eine schwere Verletzung bei einem unangekündigten Überholmanöver mit Schreckreaktion …

… zum anderen wäre, wenn eine normale Hupe (NICHT! die zwölfchörige Dampforgel, die manche liebenswerten Zeitgenossen verbotenerweise verbauen) aus einiger Entfernung Schmerzen verursacht, ein Besuch beim HNO-Arzt indiziert.

GEK

Hi,

es ist ja nicht so, dass du unrecht hast. Die rechtliche
Beurteilung mag ja stimmen. Aber wem nützt diese Ansicht?

Jedem, der eine Vorschrift lesen kann und weiß, wie man diese umsetzt.

Ein Beispiel: Ich fahre auf der Autobahn auf der rechten Spur,
möchte überholen und setze den Blinker. Hinter mir auf der
linken Spur ist ein annähernd gleichschneller Mercedes. Was
macht der intelligente Mercedes-Fahrer nun? Er betätigt die
Lichthupe.

Dann wird man ihm die Vorfahrt genommen haben und einen Unfall riskiert haben. So unvorsichtige Autofahrer gibt es leider zu Hauf auf den Straßen. Schnell blinken und sofort rausziehen - diese Diskussion gab es an anderer Stelle schon…

Aufgrund meines Schulterblicks kann ich den Unfall
gerade noch so vermeiden. Denn die Lichthupe bedeutet für
diejenigen Autofahrer ohne StVO unter Arm nunmal, dass der
Fahrer einem den Vorrang lässt.

Diese Autofahrer sollten dringend noch mal in die Fahrschule gehen! Und vor allem den Unterschied zwischen einer Autobahn und einer überfüllten Kreuzung lernen.

Ebenso fasst im geschilderten Fall der Fahrradfahrer die Hupe
eben nicht so auf, wie es im Gesetzbuch steht. Für ihn
bedeutet die Hupe „Verpiss dich“. Demenstprechend reagiert er
darauf.

Das ist aber das Problem des Fahrradfahrers. Hupen ist ein Warnsignal und kein Instrument für das Kundtun der eigenen Meinung!
Vielleicht sollten die ach so armen Radfahrer (zu denen ich zeitweise auch gehöre) sich mal überlegen, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten. Und das auch sie PFLICHTEN haben. Nämlich sich so zu verhalten, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Und wenn Radfahrer - was sie mega gerne machen - nebeneinander fahren, oder mal so mal so fahren, hin und her schlenkern, ohne zu gucken, ob hinter ihnen jemand fährt, der möglicherweise vorbei will, ist das Hupen zwecks Anzeige „Hallo! Ihr seid hier nicht alleine und ich will jetzt überholen! Vorsicht!“ vollkommen in Ordnung.

Ich benutze die Hupe daher nur im höchsten Notfall. Die
Lichthupe nutze ich nur um andere vorzulassen. Die von dir
zitierte Regelung in der StVO gehört dringend abgeschafft.

Dieses Verhalten gehört dringend abgeschafft, da offenbar nicht verstanden wurde, worum es geht. Oder wie oben gesagt, doch nochmal die Fahrschule besuchen.
Die StVO wurde nicht ins Leben gerufen, damit jeder nach seinem Gutdünken auf den Straßen fahren , handeln und laufen kann. Sondern um für ALLE GLEICHERMASSEN VERBINDLICHE REGELGUNGEN zu schaffen, um das Miteinander klar zu regeln. Wer sich hier seine eigenen Regeln schafft, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit (abgesehen, dvaon, dass er es auch für sich selber ist).

Gruß
Ultra

Gruss

Hallo Christian,

Drittens: Schon Mofa-Schilder (Versicherungskennzeichen) sind
kaum ablesbar und so kryptisch codiert, dass keiner sich das
merken kann. Fahrrad-Nummernschilder müssten noch kleiner
sein, daher unpraktisch und unsinnig.

Dann macht man sie einfach nicht noch kleiner und weniger
kryptisch.

dann behindern sie mindestens den Fahrradfahrer selber, wenn nicht sogar die zu knapp überholenden Autos (nicht mal Abstandhalter helfen, da glaue ich nicht daran, dass Autofahrer in den ersten 20 Jahren an Nummernschilder denken (den Zeitraum habe ich jetzt aus dem nicht vorhandenen Dazulernen bei StVO-Änderungen abgeleitet).

Gruß, Karin

Hallo exc,

leider gehen deine Ausführungen in gewisser Weise an meinem Standpunkt vorbei. Ich hatte die Frage aufgeworfen, wem es in diesen Fällen nütze, wenn man offiziell im Recht ist. Das ist genauso wie der Motorradfahrer, auf dessen Grabstein steht „Er hatte Vorfahrt“.

Fakt ist, mit Hupe und Lichthupe gibt man bestimmte Signale an die anderen Verkehrsteilnehmer. Es kommt eben darauf an, wie diese aufgefasst werden, nicht was in einer Vorschrift steht, die niemand kennt.

Du scheinst also regelmäßig Hupe oder Lichthupe zu benutzen, um deine Überholabsicht anzukündigen. Wenn du damit Konflikte provozieren möchtest, ist das vielleicht der richtige Weg.

Ich bevorzuge eher Rücksicht. Ebenso wie die zahlreichen Autofahrer auf der dicht befahrenen Autobahnen (es geht hier weniger um 180, sondern eher um 80-120 km/h), die mir schon mit Lichthupe das Einscheren ermöglicht haben, darunter sogar Fahrer von dicken BMWs. Ebenso verfahren die LKW nach Abschluss des Überholvorgangs. Auch zum Beispiel wenn man auf eine rote Ampel zufährt und ein entgegenkommendes Fahrzeug links abbiegen will, betätigen rücksichtsvolle Fahrer die Lichthupe.

Gruß
Ultra

Hallo,

leider gehen deine Ausführungen in gewisser Weise an meinem
Standpunkt vorbei. Ich hatte die Frage aufgeworfen, wem es in
diesen Fällen nütze, wenn man offiziell im Recht ist.

die Frage ist, wem es nützt, wenn man im Unrecht ist und von hinten mit 180 auf die Hörner genommen wurde, weil man einem Volksglauben anhing anstatt die Regeln zu kennen und zu befolgen.

Fakt ist, mit Hupe und Lichthupe gibt man bestimmte Signale an
die anderen Verkehrsteilnehmer. Es kommt eben darauf an, wie
diese aufgefasst werden, nicht was in einer Vorschrift steht,
die niemand kennt.

Wenn Du mit „niemand“ Dich meinst, trifft das vielleicht zu. Ein erster Schritt wäre es dann, Dich mit den Regeln vertraut zu machen, anstatt Deine falsche Auffassung zur einzig wahren zu erklären und im Straßenverkehr Fehler zu machen.

Du scheinst also regelmäßig Hupe oder Lichthupe zu benutzen,
um deine Überholabsicht anzukündigen.

Ich kann mich nicht entsinnen, das geschrieben zu haben.

Ich bevorzuge eher Rücksicht.

Ich bevorzuge die Befolgung der geltenden Regeln - nicht zuletzt in der immer wieder bestätigten Hoffnung, daß die Typen, die ihre eigenen Regeln basteln, in der Minderheit ist.

Fahrer von dicken BMWs. Ebenso verfahren die LKW nach
Abschluss des Überholvorgangs. Auch zum Beispiel wenn man auf
eine rote Ampel zufährt und ein entgegenkommendes Fahrzeug
links abbiegen will, betätigen rücksichtsvolle Fahrer die
Lichthupe.

Im langsam fließenden Verkehr besteht nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, daß man mit Vdiff>50 ineinanderkracht. Das gleiche gilt für die von mir erwähnte verkehrsberuhigte Zone. Da kann meinetwegen jeder seinem Volksglauben nachhängen, weil es keinen Schaden anrichtet. Wenn es um Menschenleben geht, ist mir die Beachtung der geltenden Regeln lieber.

C.

Hallo,

leider gehen deine Ausführungen in gewisser Weise an meinem
Standpunkt vorbei. Ich hatte die Frage aufgeworfen, wem es in
diesen Fällen nütze, wenn man offiziell im Recht ist.

die Frage ist, wem es nützt, wenn man im Unrecht ist und von
hinten mit 180 auf die Hörner genommen wurde, weil man einem
Volksglauben anhing anstatt die Regeln zu kennen und zu
befolgen.

Um diesen Fall ging es doch gar nicht. Ist mir auch trotz regelmäßiger Autobahnfahrten noch nie passiert. Nutzt du deine Rückspiegel gar nicht?

Fakt ist, mit Hupe und Lichthupe gibt man bestimmte Signale an
die anderen Verkehrsteilnehmer. Es kommt eben darauf an, wie
diese aufgefasst werden, nicht was in einer Vorschrift steht,
die niemand kennt.

Wenn Du mit „niemand“ Dich meinst, trifft das vielleicht zu.
Ein erster Schritt wäre es dann, Dich mit den Regeln vertraut
zu machen, anstatt Deine falsche Auffassung zur einzig wahren
zu erklären und im Straßenverkehr Fehler zu machen.

Jetzt kenne ich diese Regelung aber schon seit langem. Nur gibt es gute Gründe, davon keinen Gebrauch zu machen. Der Ursprungsthread beweist es doch.

Du scheinst also regelmäßig Hupe oder Lichthupe zu benutzen,
um deine Überholabsicht anzukündigen.

Ich kann mich nicht entsinnen, das geschrieben zu haben.

Was denn nun? Dann ist die Regelung wohl doch nicht so nützlich?

Wenn es um Menschenleben geht,

Jetzt geht das schon wieder los…

die Frage ist, wem es nützt, wenn man im Unrecht ist und von
hinten mit 180 auf die Hörner genommen wurde, weil man einem
Volksglauben anhing anstatt die Regeln zu kennen und zu
befolgen.

Um diesen Fall ging es doch gar nicht. Ist mir auch trotz
regelmäßiger Autobahnfahrten noch nie passiert. Nutzt du deine
Rückspiegel gar nicht?

Ich kann mich nicht erinnern, das geschrieben zu haben.

Wenn Du mit „niemand“ Dich meinst, trifft das vielleicht zu.
Ein erster Schritt wäre es dann, Dich mit den Regeln vertraut
zu machen, anstatt Deine falsche Auffassung zur einzig wahren
zu erklären und im Straßenverkehr Fehler zu machen.

Jetzt kenne ich diese Regelung aber schon seit langem.

Du schriebst, daß die niemand kennt. Ich hätte darauf wetten wollen, daß Du mit „niemand“ mindestens (!) Dich selbst einschließt.

Nur
gibt es gute Gründe, davon keinen Gebrauch zu machen. Der
Ursprungsthread beweist es doch.

Die Ursprungsfrage drehte sich darum, daß ein Radfahrer sich falsch verhielt. Du bist doch derjenige, der anscheinend eine falsche Verwendung von Licht- und Tonsignalen befürwortet.

Du scheinst also regelmäßig Hupe oder Lichthupe zu benutzen,
um deine Überholabsicht anzukündigen.

Ich kann mich nicht entsinnen, das geschrieben zu haben.

Was denn nun? Dann ist die Regelung wohl doch nicht so
nützlich?

Das ist eine kann-Bestimmung, die man nicht anwenden muß. Einerseits bedeutet das, daß man nicht rumpöbeln muß, wenn sie angewendet wird. Andererseits bedeutet das auch nicht, daß man Lichtsignale so falsch verwenden oder verstehen muß, wie Du.

Wenn es um Menschenleben geht,

Jetzt geht das schon wieder los…

Ja, doofe Idee von mir und des §1 StVO. Ach so, Gesetze liegen Dir nicht so. Naja, nur Mut, einfach nachlesen.

C.