'Ankündigen der Überholabsicht'

Hallo,
Mal angenommen folgende Situation :
Auf einer Landstrasse fahren zwei Fahrräder, mal nebeneinander, mal
hintereinander. Ein Autofahrer will die Fahrräder überholen und
damit die Fahrradfahrer es auch wissen, drückt er einmal auf die
Hupe. Irgendwo hat der Autofahrer mal gelernt, man muss es dem
überholten anzeigen, dass man überholen will. Und da ein Fahrad keinen
Rückspiegel hat, bleibt ja nur die Hupe.
Der Radfahrer zeigte durch freundliche Gesten (Mittelfinger, geballte
Faust), dass er die Hupe verstanden hat.
Darf man etwa doch nicht Hupen ?
Und wieso haben Fahrräder kein Kennzeichen?

Irgendwo hat der Autofahrer mal gelernt, man muss es dem
überholten anzeigen, dass man überholen will. Und da ein
Fahrad keinen
Rückspiegel hat, bleibt ja nur die Hupe.

Hi,

kann durch kurzes Schall und Lichtzeichen angekündigt werden, nicht muss. Nur der Blinker ist ein Muss.

Der Radfahrer zeigte durch freundliche Gesten (Mittelfinger,
geballte
Faust), dass er die Hupe verstanden hat.

Dann möchte ich lieber nicht wissen wie der Huper seine Hupe eingesetzt hat. Nochmal kurzes Schallzeichen, kein Hupkonzert.

Darf man etwa doch nicht Hupen ?

Zaghaft, nur kurz und zaghaft. Man will ja warnen, nicht erschrecken.

Und wieso haben Fahrräder kein Kennzeichen?

Weil sie es nicht brauchen.

Q-Gruß

warum?
Hallo Diggi,

Es darf überholt werden, wenn sichergestellt ist, dass dabei niemand gefährdet wird.
Warum müssen die Radfahrer wissen, dass sie überholt werden?

Durch Beobachtung hat der Autofahrer gesehen, dass die Radler sich auch gegenseitig überholen - also muss er entsprechend mehr Platz lassen.

Hupen empfinde ich in dieser Situation als völlig überflüssig. Kommt rüber wie : „Platz da - jetzt komm ich“

Ulli

Hallo Diggi,

Darf man etwa doch nicht Hupen ?

Ob man es darf, weiss ich nicht. Wie bereits beschrieben, ist es aber unnötig. Entweder man kann mit ausreichendem Abstand überholen- dann brauchen die Fahrradfahrer nicht gewarnt werden- oder man kann es eben nicht und lässt es sein. Dann brauchen die Radfahrer erst recht nicht gewarnt werden.
Als Radfahrer wird man halt fast ausschliesslich von Autofahrern angehupt, die ihr Recht erzwingen wollen, mit der im weissen Kreis mit rotem Rand angegebenen, auf keinen Fall zu unterschreitenden Minimalgeschwindigkeit fahren zu dürfen.
Dass Radfahrer da empfindlich reagieren, ist imho verständlich, wenn es auch nicht das Verhalten der Radler aus deinem Fall entschuldigt.

Und wieso haben Fahrräder kein Kennzeichen?

Weil der verwaltungstechnische Aufwand und die Folge, dass es dann weniger Radler gäbe, in keinem Verhältnis zu den Vorteilen einer Kennzeichnungspflicht stünden. Bei den Blechbüchsen gibt es die Kennzeichnung ja auch nur, um im Schadensfalle den Übeltäter zu ermitteln und um den Verkehrsdarwinismus auf deutschen Straßen durch die Furcht vorm Ertappt werden einzuschränken.

Also weiter frohe Fahrt

Grüsse

Jörg

Es geht einfach darum, dass wärend des Überholvorgangs der
Radler nach links ausschert, das Auto sieht und einen Schreck bekommt.

Moin, Diggi,

Es geht einfach darum, dass wärend des Überholvorgangs der
Radler nach links ausschert, das Auto sieht und einen Schreck
bekommt.

der kluge Autofahrer versetzt sich in die Lage des Radlers und richtet sein Verhalten darauf ein, indem er ausreichend seitlichen Abstand hält oder, wenn das nicht geht, auf das Überholen verzichtet. Ansonsten kann doch ihm wurscht sein, ob sich der Radler erschreckt. Oder geht es nur darum, einen Grund für das Hupen an den Haaren herbeizuziehen?

Gruß Ralf

Es geht einfach darum, dass wärend des Überholvorgangs der
Radler nach links ausschert, das Auto sieht und einen Schreck
bekommt.

Was machst du als vorbildlicher Autofahrer bevor es ans Überholen geht? - Richtig, Blick in die Spiegel und den Schulterblick :wink:

Wieso sollte dies nun für Radfahrer nicht gelten? Wenn man ausschert muss man sich versichern, dass nix kommt

@ Jörg Walter: Ab und zu Hupen Autos auch „zurecht“ - es gibt Radfahrer, insbesondere Rennradfahrer, die der festen Überzeugung sind, mit diesem Rad die Lizenz für die Straße erworben zu haben, egal ob ein noch so schöner, asphaltierter Radweg 3m daneben ist - denn ein Rennrad gehört auf die Straße … da hupe ich auch

Grüße

Huhu!

Also sorry, dass ich mal wieder den Spielverderber markiere, aber Ihr solltet Euch für Eure emotional gefärbten Antworten vielleicht das „Lust und Liebe“-Brett aussuchen und eine Rechtsfrage einfach auch mal entsprechend behandeln.

Schauen wir spaßeshalber ins Gesetz, dann finden wir in § 5 Abs. 5 S. 1 StVO folgende Aussage:

„Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.“

Und ja, selbstverständlich ist das manchmal sinnvoll, insbesondere bei Radlern, die zusammen unterwegs sind. Da kann es schon mal passieren, dass über das Gespräch vergessen wird, dass man nciht alleine auf der Straße ist und man kommt plötzlich auf die Idee, ein Stück des Weges nebeneinander zu fahren. Schon mal einen Radler gesehen, der dann den Schulterblick macht und den linken Arm ausstreckt?

Die Antwort lautet lapidar: Man muss nicht hupen, man darf es aber, eben weil es sinnvoll ist. Und wenn sich der Radler darüber aufregt - wen kümmert’s? Es gibt Tage, da bin ich so unausgeglichen, da rege ich mich über Leute auf, die entgegen der Fahrtrichtung parken.

Cui bono?
Hallo worldwidefab,

es ist ja nicht so, dass du unrecht hast. Die rechtliche Beurteilung mag ja stimmen. Aber wem nützt diese Ansicht?

Ein Beispiel: Ich fahre auf der Autobahn auf der rechten Spur, möchte überholen und setze den Blinker. Hinter mir auf der linken Spur ist ein annähernd gleichschneller Mercedes. Was macht der intelligente Mercedes-Fahrer nun? Er betätigt die Lichthupe. Aufgrund meines Schulterblicks kann ich den Unfall gerade noch so vermeiden. Denn die Lichthupe bedeutet für diejenigen Autofahrer ohne StVO unter Arm nunmal, dass der Fahrer einem den Vorrang lässt.

Ebenso fasst im geschilderten Fall der Fahrradfahrer die Hupe eben nicht so auf, wie es im Gesetzbuch steht. Für ihn bedeutet die Hupe „Verpiss dich“. Demenstprechend reagiert er darauf.

Ich benutze die Hupe daher nur im höchsten Notfall. Die Lichthupe nutze ich nur um andere vorzulassen. Die von dir zitierte Regelung in der StVO gehört dringend abgeschafft.

Gruß
Ultra

Die von dir zitierte Regelung in der StVO gehört dringend abgeschafft.

Hallo,
die Regelung macht durchaus Sinn.
Beispiel Man faehrt auf einer Landstrasse hinter einem LKW, der aufgrund der Breite normal um 20 cm ueber die Mittellinie rueberfaehrt, es veraendert sich von 10 bis 30cm. Gleichzeitig ist er sehr langsam, die Konzentration des Fahrers ist schon gut gefordert, nicht rechts neben dem Teer ins Gras zu fahren.
Um den jetzt zu ueberholen, ist Hupen sehr sinnvoll.
Wenn es jeder gleich versteht, klappt auch die Kommunikaation, und das Ueberholen wird gefahrloser.
Gruss Helmut

Es geht nicht um den seitlichen Abstand, es geht einfach darum dass der Radler nach links fährt, im Augenwinkel ein Auto sieht und einen Schreck bekommt, da er ja auf das Auto zufährt.
Ein Autofahrer sieht ja das Blinken im Rückspiegel …

Wieso blinkst du beim Überholen bzw davor?
Richtig, dass der VOR dir weiss dass du überholen willst (bzw dem
hinter dir fahrenden anzeigst dass du überholen willst, aber du
muss auch blinken wenn niemand hinter dir ist).

Der Radfahrer wird deinen Blinker nur nicht sehen, also musst du analog
zum Blinken zusätzlich noch ein Signal geben damit der Radler es auch mitbekommt. Was daran verwerflich sein soll erschließt sich mir nicht
so ganz.
Fruss

Hi Diggi,

und einen Schreck bekommt, da er ja auf das Auto zufährt.

der Autofahrer kommt von vorn? Das ändert natürlich alles. Oder fährt der Radler rückwärts? Wir fangen besser nochmal von vorne an.

Gruß Ralf

Moin,

das Hupen ist halt kontraproduktiv. Entweder erschrickst du den Radler, und er kommt erst recht ins Wanken oder er fasst es als Hinweis auf seine Anwesenheit oder Fahrstil auf.
Als Ankündigung eines Überholvorgangs bei Radlern ist Hupen total unüblich und unnütz.

Grüsse

Jörg

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Ok, ich fange von vorne an.
Das Auto bewegt sich gerade nach vorne.
Der Radler schert nach links aus. Also hat seine
Bewegung eine Komponente nach vorne und eine zur Seite, er kommt
dem Auto also näher. So war es gemeint …
Gruss

Hallo, viel gefährlicher als hupen ist Halbwissen.

Daran kranken viele Autofahrer wie auch Radfahrer.

Da ich selber viel mitm Rennrad unterwegs bin kenne ich sowohl schlafende Autolenker wie auch Radfahrer. Ich finde hupen in beiden Fällen als hilfreich ein. Umsomehr als es gesetzlich zulässig ist.

Zum Stinkefinger sage ich nur, was schert es eine deutsche Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert.

Rumburak

Auch Hallo.

Ein Autofahrer will die Fahrräder überholen und
damit die Fahrradfahrer es auch wissen, drückt er einmal auf die
Hupe. Irgendwo hat der Autofahrer mal gelernt, man muss es dem
überholten anzeigen, dass man überholen will. Und da ein
Fahrad keinen Rückspiegel hat, bleibt ja nur die Hupe.

Nun ja… über das vorgehen an sich mag man streiten. In der Regel erschreckt dies den Radfahrer eher…

Und ein „muss“ ist nur der Blinker.

Der Radfahrer zeigte durch freundliche Gesten (Mittelfinger,
geballte Faust), dass er die Hupe verstanden hat.

Na das beiweisst, dass er nicht taub ist… obwohl er es eher missverstanden als verstanden hat :wink:

Darf man etwa doch nicht Hupen ?

Man darf… auch wenn ich den Nutzen eher als beschränkt ansehe.

Und wieso haben Fahrräder kein Kennzeichen?

Weil in Deutschland keine Versicherungspflicht für Fahrräder besteht…

Gruss HighQ

Hallo Diggi,

Und wieso haben Fahrräder kein Kennzeichen?

erstens: Weil der Verwaltungsaufwand bei den Millionen von Fahrrädern hierzulande zu hoch wäre.

Zweitens: Weil keine Versicherungspflicht besteht (Schäden werden über Privathaftpflichtversicherung oder z.B. auch über die Mitgliederhaftpflichtversicherung beim ADFC abgewickelt).

Drittens: Schon Mofa-Schilder (Versicherungskennzeichen) sind kaum ablesbar und so kryptisch codiert, dass keiner sich das merken kann. Fahrrad-Nummernschilder müssten noch kleiner sein, daher unpraktisch und unsinnig.

Gruß, Karin
PS: Radfahrer sollen dennoch anhalten, wenn sie an einem Unfall beteiligt waren. Deshalb hat ja unser Verein diese Haftpflichtversicherung für Mitglieder

Ist dir eigentlich klar, dass…
Hi!

Ist dir eigentlich klar, dass die Hupe in den Ohren schmerzt?

Wie wäre deine Reaktion, wenn dir jemand - einfach so - Schmerz zufügt? Ist da der Stinkefinger nicht eine normale Reaktion?

Wenn du mir nicht glaubst, stelle dich mal vor dein Auto und bitte jemanden deine Hupe zu betätigen. Wenn du normale Ohren und eine normale Hupe hast, kannst du davon ausgehen, dass der Schallpegel die Schmerzgrenze übersteigt.

Als Autofahrer ist einem das normalerweise nicht bewusst und man merkt es erst, wenn man mal bei geöffnetem Fenster von der Seite angehupt wird. Seitdem mir das einmal passiert ist, bin ich seeehr zurückhaltend geworden, was das Anhupen ungeschützter Verkehrsteilnehmer angeht.

Es zu tun, nur um eine Überholabsicht anzuzeigen, scheint mir völlig unangemessen. Bei sehr groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln und Beinahe-Unfällen kann man das mal kurz machen, aber doch nicht bei so einer Lappalie!

Viele Grüße

Anne

Hi,

Wenn du mir nicht glaubst, stelle dich mal vor dein Auto und
bitte jemanden deine Hupe zu betätigen. Wenn du normale Ohren
und eine normale Hupe hast, kannst du davon ausgehen, dass der
Schallpegel die Schmerzgrenze übersteigt.

nach Lektüre von
http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe
http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel
und
http://de.wikipedia.org/wiki/Schmerzschwelle
sowie eigener Erfahrung (mit ich denke mal normalen Ohren und normalen Hupen) kann ich deinen Hinweis auf Schmerzen nicht so ganz nachvollziehen.

Es zu tun, nur um eine Überholabsicht anzuzeigen, scheint mir
völlig unangemessen. Bei sehr groben Verstößen gegen die
Verkehrsregeln und Beinahe-Unfällen kann man das mal kurz
machen, aber doch nicht bei so einer Lappalie!

Es sei dir unbenommen, es unangemessen zu finden. Der Gesetzgeber sieht es halt anders.
Und wenn die beiden Radfahrer, von denen der Fragesteller schreibt, mal hinter- und mal nebeneinander fahren und das Auto nicht hören (oder glauben, es würde sicherlich gerne die nächsten Kilometer mit 25 km/h hinter ihnen herfahren), dient es durchaus der Vermeidung eines Unfalls, wenn der Autofahrer durch Schallzeichen ankündigt, vorsichtig und mit ausreichend Seitenabstand an ihnen vorbeifahren zu wollen. Es ist dann auch nicht zu viel verlangt, wenn sie für die Dauer des Überholvorgangs hintereinander fahren (was sie sowieso machen sollten) und sich einige Sekunden nicht bequem unterhalten können. Eine wie auch immer geartete respektlose Geste, die Unzufriedenheit ausdrücken soll, und das fortdauernde Verhindern des sicheren Überholens ist m.E. keine angemesse Reaktion und beweist lediglich geistige Armut.

Aber so ist er, der Deutsche, insbesondere der fahrradfahrende: Er denkt, alle wollen ihm Böses und sein eigenes Verhalten in Frage zu stellen, wäre so ziemlich das letzte, was ihm einfallen würde. Die Rennradler im nachmittäglichen Berufsverkehr, die trotz eines freien breiten Radwegs meinen, auf der Landstraße fahren zu müssen, seien als Beispiel genannt.

Gruß
Nils

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