Hallo liebe Leute!
Mal angenommen, ein Vermieter hat ein Zweifamilienhaus. Aufgrund von ständig verspäteten Mietzahlungen und somit entstandenen Mahnschreiben, hätte es sich so ergeben, daß Mieter nur noch über ihre Anwälte mit dem Vermieter in Kontakt treten.
So, nun möchte der Vermieter das Haus verkaufen, er teilt das den Mietern mit und bietet es diesen auch zum Kauf an. Die Mieter können das Haus nicht kaufen (sagen wir mal aus finanziellen Gründen) und wollen auch absolut nicht ausziehen. Da sie bei Vertragsabschluss vorhatten langfristig zu mieten und der Vermieter natürlich Gleiches im Sinn hatte, wurde eine 4 jährige Ausschlussklausel im Vertrag aufgenommen. Nun sind die Mieter erst recht sauer, zahlen zwar immer nur häppchenweise und das auch nur verspätet und nach Aufforderung, fühlen sich aber im Recht, sauer sein zu können. Keiner überlegt, daß auch ein Vermieter laufende Kosten hat und wenn er sich darauf nicht verlassen kann, er sogar aus eigenen finanziellen Gründen das Haus verkaufen muss.
Der Vermieter hat nun endlich Interessenten gefunden, da er das Haus zu einem Spotpreis verkaufen möchte, sagen wir mal, er hat einfach die Nase voll von diesem Haus und besonders von den Mietern, hinzu kommen eigene Existenzängste. Es haben sich nun einige Interssenten gemeldet, die natürlich eine Innenbesichtigung anstreben.
Um es den Mietern nicht zu stressig zu machen, möchte der Vermieter die Besichtigungstermine so gering wie möglich halten. Innerhalb welcher „Frist“ sollte er den Mietern Terminvorschläge machen? Er vermutet stark, daß sich die Mieter querstellen und er selbst bei einem zugestimmten Termin mit den Interessenten vor verschlossenen Türen stehen wird (würde den Verkauf ja auch nicht gerade fördern). Hat er das Recht Besichtigungen durchzuführen…wenn ja, kann man die Mieter darauf gleichzeitig hinweisen, wenn man ihnen schriftlich Termine anbietet? Hinzu kommt, daß der Vermieter einen Anfahrtsweg von 1 Stunde haben würde und sich auch Urlaub für die Termine nehmen müsste, das soll ja dann nicht umsonst gewesen sein.
Wie sollte man in einem solchen Fall am Besten vorgehen, um einen Termin durchzusetzen? Der Vermieter möchte keine Fehler machen, da sonst wieder die Anwälte der Mieter auf der Matte stehen würden.
Dieser Fall ist rein erfunden, man hört so viel über Rechte der Mieter bzw. Vermieter und hierzu wäre es interessant was Genaueres zu erfahren.
Bin mal auf Antworten gespannt!
Gruss Tati