Hallo Leute,
ich habe heute ein Schreiben vom Bundesamt für den Zivildienst bekommen mit der Nachricht, dass ich zum 01.02.11 herangezogen werden (Ankündigung der Heranziehung, keine EInberufung).
Ich soll innerhalb der 2 Monate denen eine Stelle mitteilen. Falls der Vorschlag innerhalb der kommenden 2 Monate eingeht, genehmigen die den in der Regel (laut Schreiben).
Da ich aber im Verbundstudium bin war ich letzte Woche beim technischen HIlfswerk, damit ich den alternativen Freiwlilligendienst (6 Jahre) dort ableisten kann. Habe den Antrag dort ausgefüllt und mir wurde gesagt, dass wenn ich das nächste Mal da bin (kommende Woche) und letzte Formalitäten geklärt sind, der Antrag abgeschickt wird.
Auf der Rückseite des schreibens steht:
„Sie werden nicht herangezogen, wenn SIe sich u.a. zu einem Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz (§ 14 ZDG) verpflichtet HABEN“.
Meine Frage jetzt:
Hab ich mir jetzt mit dem Erhalt des Schreibens diese Chance vertan, weil der Antrag erst kommende Woche abgeschickt wird??
Über eine schnelle Antwort würd eich mich sehr freuen!
Danke euch!
Hallo,
nein es ist noch überhaupt nicht zu spät. Es reicht vollkommen aus, wenn in den nächsten zwei Monaten die Verpflichtungserklärung eingereicht wird.
Gruß
Erwin Eisenhardt
Hallo,
mache dir keine Sorgen. Am besten du informierst das Bundesamt für den Zivildienst ganz kurz und schickst dann in 2 Wochen die Sachen hoch.
dann klappt alles problemlos
R.P.
weiß nicht -sorry!
strandperle02
Hallo Quelle,
nix zu spät. Das Bundesamt will in den nächsten zwei Monaten eine Rückmeldung von Ihnen haben. Wenn Sie in dieser Zeit mitteilen, dass Sie sich als Helfer im Zivil- und Katastrophenschutz (http://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__14.html) verpflichtet haben, erden Sie für die Dauer der Mitwirkung vom Zivildienst freigestellt. Haben Sie vier Jahre lang mitgewirkt, erlischt Ihre Pflicht, Zivildienst zu leisten. Da die Wehr- und Zivildienstpflicht spätestens Mitte nächsten Jahres ausgesetzt wird, erlischt schon dann Ihre Helferverpflichtung im Zivil- und Katastrophenschutz. Freiwillig können Sie natürlich weiter mitwirken.
Munteres Weiterstudieren wünscht Peter Tobiassen
P.S. Weitere Hinweise zum Verbundstudium und Wehr- und Zivildienst siehe unter http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=66
Hallo,
da kann ich leider nur einen allgemeinen Tipp geben: Dem Bundesamt für Zivildienst und dem THW den Fall schildern und fragen, welche Möglichkeiten es jetzt noch gibt.
Gruß
PH.
Is jetzt wohl etwas spät, aber ich kann dir ohnehin nicht genaueres sagen, nachdem ich Österreicher bin. Aber telefonisch kann man solche Angelegenheiten doch normalerwiese klären.
Alles Gute wünscht
Fabius