Ankündigung des Verkaufs bereits Beginn der Kündigungsfrist?

Liebe/-r Experte/-in,
ich vermiete ein Haus. Der Mieter hat das Vorkaufsrecht, macht bisher nicht davon gebrauch.
Mir ist klar, dass er Mieterrechte hat, wir möchten jedoch selbst ein größeres Haus kaufen und ich möchte dieses Haus deshalb verkaufen!
Ich könnte das Haus jetzt mit Mieter verkaufen und der Käufer kann Eigenbedarf anmelden. Da der Mieter bereits länger als 5 Jahre im Haus wohnt, hat er eine Frist von sechs Monaten.
Gilt die schriftliche Ankündigung des Verkaufes mit zur Kündigungsfrist?
MfG
fraumithaus

Sehr geehrte „fraumithaus“

Ihre Anfrage ist sehr speziell. Ich bin eher spezialisiert auf Hausausbau/Wischtechniken/Trockenbau.

Bei ihrem beschriebenen Sachverhalt gibt es definitiv viele Vorgabe zu beachten und ich rate Ihnen, sich einen Anwalt zu suchen oder, wenn Sie es preisgünstiger wollen, die Frage online bei einem Anwalt zu stellen.

Verzeihen Sie, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Mario Holetzeck

Hallo,
soweit ich informiert bin, sind das zweierlei Dinge.
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, die Kündigung separat zu senden, mit Datum des Ablaufes der Mietzeit. Der Grund kann natürlich dabei aufgeführt werden.
Die Kündigung empfehle ich per Einschreiben zu senden, allerdings „nicht“ mit Rückschein.
Dabei passiert es häufig, daß der Postbote nicht zustellen kann, da niemand zuhause ist.
Es kann dann die 7tätige Lagerfrist bei der Post verstreichen und Sie bekommen dann die Kündigung zurück.
Ein Einwurfeinschreiben ist in dem Falle das Beste.
Der Postbote ist verpflichtet sich die Zustellung zu notieren und der Brief gilt als zugestellt.
Hoffe ich konnte helfen.
Es grüßt
Roger Kleinemühl

Tut mir Leid, ist nicht mein Fachgebiet.

Gruß und schönes WE