Hallo,
ein Mieter findet in seinem Briefkasten einen nicht unterschriebenen Brief aber offensichtlich vom Vermieter verfassten Brief vor mit dem Inhalt "Ihre Mete beträgt an März 2010 xxxx €.
Ist eine derartige Ankündigung ohne Unterschrift überhaupt gültig? Könnte ja theoretisch jeder geschrieben haben.
Danke
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Hallo,
Mieterhöhungsschreiben müssen laut §558a BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/558a.html) der Textform nach § 126b BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/126b.html) entsprechen.
Dieser § sieht nicht zwingend die Unterschrift des Vermieters vor.
ein Mieter findet in seinem Briefkasten einen nicht
unterschriebenen Brief aber offensichtlich vom Vermieter
verfassten Brief vor mit dem Inhalt "Ihre Mete beträgt an März
2010 xxxx €.
Alleine dieser Text genügt den Anforderungen nach § 558a BGB jedoch nicht, vielmehr sind weitere Angaben abzugeben.
Gruß
Joschi