Verboten ist verboten, da helfen auch Aushänge nix
Also ein Zettel mindestens 2 Tage vorher ans schwarze Brett
oder an die Innenseite der Eingangstür (so dass jeder drüber
fällt) reicht schon.
Text?: Anlässlich meines Geburtstages/einer Feierlichkeit wird
es evtl am x.August etwas lauter werden. Ich möchte mich jetzt
schon bei Ihnen dafür entschuldigen und hoffe auf Ihr
Entgegenkommen.
Hallo,
also was du da schreibst entbehr natürlich jeglicher rechtlichen Grundlage. Nette Nachbarn haben damit kein Problem, diese machen aber idR. auch keinen Stress.
Ich kenne einen realen Fall, bei dem einem Mieter aufgrund einer solchen im Vorwege angekündigten Ruhestörung vom Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung, die vom Vermieter erwirkt wurde, zugestellt wurde. Die Kosten hatte der Mieter zu tragen und mit der Party war es auch Essig. Zugegebener Maßen war das Verhältnis der beiden Parteien schon vorher alles andere als gut. Interessanterweise hatten die Nachbarn überhaupt kein Problem mit der Party, nur der Vermieter war „pissed off“. Der Fall zeigt aber, dass Ruhestörungen, auch nach vorheriger Ankündigung, nicht zulässig und von den Nachbarn auch nicht zu dulden sind.
Siehe zum Thema auch Lexikon der Rechtsirrtümer von Dr. jur. Höckel.
Gruß
S.J.