Ankündigung einer Party - wie genau und wann?

Guten Tag zusammen,

ich habe mal gehört, dass man eine Party in einer Mietwohnung vorher ankündigen muss.

Mich würde da mal grundsätzlich (ohne konkreten Anlass) interessieren, wie solch eine Ankündigung auszusehen hat? Bei wem muss eine Party angekündigt werden (nur Nachbarn oder auch Vermieter, Hausverwalter o.ä.), wie sollte so eine Ankündigung aussehen (Aushang, Briefe, persönlich klingeln) und wie lange vor der Party muss so eine Ankündigung erfolgen?

Vielen Dank im Voraus!

Anna

Hallo Anna,

mit Gesetzen hat das nur zu tun, wenn es um Ruhestörung geht, ansonsten ist das ein Akt der guten Nachbarschaftlichkeit und Höflichkeit.

Also alles in eigenem Ermessen.

Gruß!

Horst

Hallo Anna,

mit Gesetzen hat das nur zu tun, wenn es um Ruhestörung geht,
ansonsten ist das ein Akt der guten Nachbarschaftlichkeit und
Höflichkeit.

Also alles in eigenem Ermessen.

Also ein Zettel mindestens 2 Tage vorher ans schwarze Brett oder an die Innenseite der Eingangstür (so dass jeder drüber fällt) reicht schon.

Text?: Anlässlich meines Geburtstages/einer Feierlichkeit wird es evtl am x.August etwas lauter werden. Ich möchte mich jetzt schon bei Ihnen dafür entschuldigen und hoffe auf Ihr Entgegenkommen.
Mit freundlichen Grüßen Unterschrift

Feierlichkeit bedeutet eine begründete Party und nicht nur mal eben so…
So 1-2x im Jahr müsste iegentlich drin sein, es sei denn unten wohnt ein Drache.
Gruß Susanne

Hallo Anna,

beantwortet ist die Frage ja schon, deshalb:

Ich habe in meiner letzten Wohnung erlebt, dass Nachbarn eine Party ankündigten, indem sie jedem Nachbarn einen Piccolo mit einer kurzen Nachricht (Hinweis Party, …, bitte melden, wenn es zu laut wird usw.) bevor Sie vor die Tür stellten. Das wurde gut aufgenommen. *prost* :smile:

Gruß,
Oskar

gute Nachbarschaft…
Hi Susanne!

Text?: Anlässlich meines Geburtstages/einer Feierlichkeit wird
es evtl am x.August etwas lauter werden. Ich möchte mich jetzt
schon bei Ihnen dafür entschuldigen und hoffe auf Ihr
Entgegenkommen.

Ich würde das mit dem „etwas lauter werden“ weglassen.
Die Hausordnung wird durch diese Ankündigung nicht ausser Kraft gesetzt.

Wenn ein Nachbar eben kein „Entgegenkommen“ zeigen will, dann hat die Party ein Problem.

Normalerweise halten sich die privaten Feierlichkeiten auch im von mir bewohnten Mehrfamilienhaus in Grenzen.
Ein kleiner Hinweis mit dem Grund der Feier (wirkt Wunder!!) und der Bitte, sich bei Belästigungen doch bitte zu melden, führt häufig zu Duldung auch späterer Musikberieselung.

Wie man in den Wald hineinruft… einen Anspruch auf „einmal im Jahr darf ich feiern“ gibt es nicht.

Viel Spaß und duldsame Nachbarn!

Ulli

Verboten ist verboten, da helfen auch Aushänge nix

Also ein Zettel mindestens 2 Tage vorher ans schwarze Brett
oder an die Innenseite der Eingangstür (so dass jeder drüber
fällt) reicht schon.

Text?: Anlässlich meines Geburtstages/einer Feierlichkeit wird
es evtl am x.August etwas lauter werden. Ich möchte mich jetzt
schon bei Ihnen dafür entschuldigen und hoffe auf Ihr
Entgegenkommen.

Hallo,

also was du da schreibst entbehr natürlich jeglicher rechtlichen Grundlage. Nette Nachbarn haben damit kein Problem, diese machen aber idR. auch keinen Stress.

Ich kenne einen realen Fall, bei dem einem Mieter aufgrund einer solchen im Vorwege angekündigten Ruhestörung vom Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung, die vom Vermieter erwirkt wurde, zugestellt wurde. Die Kosten hatte der Mieter zu tragen und mit der Party war es auch Essig. Zugegebener Maßen war das Verhältnis der beiden Parteien schon vorher alles andere als gut. Interessanterweise hatten die Nachbarn überhaupt kein Problem mit der Party, nur der Vermieter war „pissed off“. Der Fall zeigt aber, dass Ruhestörungen, auch nach vorheriger Ankündigung, nicht zulässig und von den Nachbarn auch nicht zu dulden sind.

Siehe zum Thema auch Lexikon der Rechtsirrtümer von Dr. jur. Höckel.

Gruß

S.J.

also was du da schreibst entbehr natürlich jeglicher
rechtlichen Grundlage. Nette Nachbarn haben damit kein
Problem, diese machen aber idR. auch keinen Stress.

Ich habe mich ja auch bewußt auf den artikel zuvor berufen, dass eben alles im eigenen ermessen liegt, solange es keine wirkliche Rugestörung ist. Im Mehrfamilienhaus rumgröhlen und Mucke auf voll ak war damit auch nicht gemeint.
Und selbst wenn der Zettel hängt und zunächst keiner der Mitmieter ein Problem damit zu haben scheint, wenn es zu heftig wird, kann man immer noch die grünen holen, wenn man sich nicht selbst zum Partyvolk traut.

Es geht also schlicht um eine normale Feierlichkeit und mehr als 10 Personen in einer 30 qm Wohnung mit dünnen "Neu"bauWänden (aus den 60gern) machen auch schon ohne Mucke und Trarra eine Menge Lärm, doch es ist niemandem Verboten Besuch zu empfangen und Alkohol zu trinken und nach 22 Uhr mit Besuch noch wach zu sein (und dabei womöglich mit Stöckelschuhen über Laminat zu laufen). Allein das heißt „kann etwas lauter werden“. Und es ist durchaus nett, das vorher anzukündigen, damit die Oma, die dann nachts nicht schlafen könnte eben an dem Wochende noch einen Enkelbesuch planen kann oder so. Oder wenn es ein allgemeiner Festtag ist (Sylvester), man sich im Haus Gedanken für eine eigene Party machen kann.

Es gibt ja durchaus verschiedene Definitionen von Party. Das man aus seiner Bude keine Disco machen sollte hielt ich für normalen Menschenverstand.

Gruß Susanne