Ankündigung Insolvent -Strafanzeige

Hallo Leute. Wer kann mir Auskunft geben?
Im Internet wurde Ware bestellt und Vorkasse geleistet.
Der Verkäufer hat keine Ware geliefert und auch nach Aufforderung die Vorkasse nicht zurück erstattet.
Nach einer gewissen Zeit kam ein Schreiben , das das Unternehmen vorerst Insolvenz angemeldet hat - das Insolvenzverfahren ist aber nicht eröffnet.
Frage : Kann man jetzt noch Strafanzeige wegen Betruges Vorort bei der Polizei stellen ?
Die Polizei sagt „Nein“ - man soll sich einen Anwalt nehmen. Ist das richtig?
Gruß Robert

Hallo,

wenn die Firma tatsächlich einen Insolvenzantrag gestellt hat, können Sie auch keine Strafanzeige mehr stellen, es sei denn, die Firma wusste schon mit der Annahme Ihrer Bestellung, dass sie die Leistungen nicht erbringen kann. Dies müssten Sie aber beweisen können. Zur Info: der Insolvenzantrag und die Eröffnung sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Zwischen beiden Terminen liegen gern mal mehrere Monate bis sogar Jahre. Mit dem Antrag zeigt ein Schuldner an, dass er nicht mehr zahlungsfähig ist. Das heisst aber noch nicht, dass das Verfahren dann auch eröffnet wird. Sollte nämlich nicht genug Masse da sein, um die Gerichte zu bezahlen, wird es nie zu einer Eröffnung kommen. In dem Falle stehen Ihre Chancen, Ihr Geld wiederzusehen noch schlechter.

Hallo green-it.
Danke für die Antwort.
Soll man denn in diesen Fall einen Anwalt aufsuchen , auch wenn man diesen nicht bezahlen kann , weil man zu wenig Geld im Monat verdient ? Was würdest du raten?
Gruß Robert