ANkündigung; nach 3 Monaten Wiedereinstellung

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

  • Man hat gekündigt „Arbeitsbedingungen“ nicht tragbar (06.07)
  • Umstrukturierung wurde verkündet ca. 14.07
  • Versetzung erhalten im August rückwirkend zum 01.07 (nicht zugestimmt)
  • Firmenumzug weiter als 60km ist schon bekannt gewesen vor Kündigung
  • Ggf. Wiedereinstellung andere Bereich, gleiche Firme

Nun zu meinen Fragen:

  1. Muss man einer Versetzung Zustimmen?
    1.1 Wenn ja hätte es richtiger weise eine Änderungskündigung geben müssen, oder?
    1.1 Änderungskündigung bedeuted doch - keine Sperre beim Abeitslosengeld.
    1.2 was könnte man unternehmen

  2. Würde man nun nach drei Montaten wieder eingestellt werden bei der gleichen Firma, was ist mit der Betriebszugehörigkeit. Läuft diese weiter
    2.1 Würde man die gleichen Rechte bestehen bleiben bezüglich des Umzugs - Betriebsvereinbarung kostenübernahme Umzug, Fahrtkosten,…

  3. Welche Möglichkeiten hat man bei der Verhandlung des „neuen“ Arbeitsvertrag.
    (wenn schonmal angeboten wurde die Kündigung zurückzuziehen)

Über eine schnelle und hilfreiche Anwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Hallo Zusammen,

Hallo,

folgender Sachverhalt:

  • Man hat gekündigt „Arbeitsbedingungen“ nicht tragbar (06.07)
  • Umstrukturierung wurde verkündet ca. 14.07
  • Versetzung erhalten im August rückwirkend zum 01.07 (nicht
    zugestimmt)
  • Firmenumzug weiter als 60km ist schon bekannt gewesen vor
    Kündigung
  • Ggf. Wiedereinstellung andere Bereich, gleiche Firme

Nun zu meinen Fragen:

  1. Muss man einer Versetzung Zustimmen?

Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag zu Arbeitsort vereinbart wurde.

1.1 Wenn ja hätte es richtiger weise eine Änderungskündigung
geben müssen, oder?

Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag zu Arbeitsort vereinbart wurde.

1.1 Änderungskündigung bedeuted doch - keine Sperre beim
Abeitslosengeld.

Änderungskündigung und ALG haben nix miteinander zu tun, da das Arbeitsverhältnis erst mal nicht beendet wird

1.2 was könnte man unternehmen

Gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder Fachanwalt befragen (mit Vorlage aller notwendigen Unterlagen)

Gäbe es in dem Betrieb einen BR, wäre eine Versetzung mitbestimmungspflichtig.

  1. Würde man nun nach drei Montaten wieder eingestellt werden
    bei der gleichen Firma, was ist mit der Betriebszugehörigkeit.
    Läuft diese weiter

Verhandlungssache, grundsätzlich nein

2.1 Würde man die gleichen Rechte bestehen bleiben bezüglich
des Umzugs - Betriebsvereinbarung kostenübernahme Umzug,
Fahrtkosten,…

Verhandlungssache, grundsätzlich nein

  1. Welche Möglichkeiten hat man bei der Verhandlung des
    „neuen“ Arbeitsvertrag.
    (wenn schonmal angeboten wurde die Kündigung zurückzuziehen)

Theoretisch alle

Über eine schnelle und hilfreiche Anwort wäre ich sehr
dankbar.

Das ist mit diesen dürren Angaben nahezu unmöglich, da meine Kristallkugel zur Reparatur ist.

Viele Grüße

&Tschüß