Ein Hallo an alle,
vielleicht kann mir hier jemand helfen: kann der AG dem AN kündigen, wenn der AN verlauten lässt, die Firma verlassen zu wollen, sprich auf der Suche nach einer neuen Stelle ist? Selbst, wenn sich der AN keine Pflichtverletzungen oder sonstige Verstösse zuschulden kommen lässt?
Danke sehr
Dagmar
Hallo Dagmar,
nun, ganz davon abgesehen, dass es meist höchst unschlau ist, den aktuellen Arbeitgeber allzu früh von „Veränderungsabsichten“ zu informieren sollte das mal per se kein Kündigungsgrund sein.
Allerdings kommt das ein wenig auf die Situation an. Wie wurde dem Arbeitgeber das denn vermittelt? In nem ruhigen Gespräch „Ja, Herr Chef, wir hatten ja schon öfters drüber gesprochen, dass wir bei Kohle / Art meiner Arbeit wohl keinen gemeinsamen Nenner finden, darum möchte ich Ihnen nur mal sagen, dass ich mich jetzt anderweitig umschauen werde“ oder eher „DU ALTER DRECKSACK, DASS DU’S NUR WEISST, ICH HAB NE BEWERBUNG BEI DER KONKURRENZ AM LAUFEN!einself“.
*wink*
Petzi
Hallo,
danke, Stefan.
Petzi, bislang wurde das dem AG noch gar nicht vermittelt. Die Situation am Arbeitsplatz spannt sich nur immer mehr an, die Nerven werden dünner, es wird befürchtet, dass die Information eruptiv mitgeteilt wird.
Es hat mich nur interessiert, wie ein AG darauf reagieren könnte. Ob das ein Kündigungsgrund oder Handhabe für anderweitige Maßnahmen sein könnte. Aber es sieht ja nicht danach aus, solange kein Fehlerverhalten vorliegt 
Danke
Dagmar
Mahlzeit,
mal abgesehen, dass auch ich mich auf den Tag freue, wenn ich hier sage: „so Ihr .d.o.e. - ab xy.xy.20xy seht Ihr mich hier nicht mehr, denn ich kündige hiermit diesem S.f.l.d.n! Und meinen Resturlaub nehme ich ab morgen!“
…
… was bringt es Dir bzw. was bezweckst Du damit, Deinen Arbeitgeber auch noch vorzuwarnen und Dich damit noch mehr unter Druck zu setzen? oder hast Du schon was in Aussicht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es etwas Positives mit sich bringt, wenn Du das mitteilst. Außer einer sehr kurzfristigen Befriedigung für Dich…
Neugierige Grüße
Aquilegia A.
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Moin,
Es hat mich nur interessiert, wie ein AG darauf reagieren
könnte.
sehr unterschiedlich und teilweise auch sehr kreativ.
Kreativ kann bedeuten, daß Dir das Leben dort immer weniger Spaß machen wird. Aufgaben werden Dir entzogen und Dir Sachen deligiert, die jeder Affe kann. Wenn der Herr Chef dann böse ist, werwähnt er, daß Du Sachen gemacht hast, die jeder Affe besser kann.
Ein Grund zur Kündigung wird es nicht sein, aber zur Kaltstellung. Daher solltest Du wenn irgend möglich, niemanden! im Betrieb in Kenntnis setzen, daß Du Dich verändern willst. Selbst gute Kollegen (wirklich gute, keine vermeintlich guten) können sich verplappern und dann hast Du den Salat.
Wenn Du bei Deinem neuen Arbeitgeber unterschrieben hast, kannst Du es dann kundtun, vorher nicht. Und auch dann ohne Häme, sondern möglichst neutral.
Gandalf
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Der Arbeitnehmer hat nur EIN Schwert…
…und das heißt „Kündigung“. Wenn er danach greift, muss er es auch benutzen, sonst ist es ein für allemal stumpf.
Ich stimme meinen Vorrednern bezüglich der Geheimhaltung einer Wechselabsicht zu. Und wenn doch etwas durchdringt: Dass jeder Mitarbeiter dieses Schwert mit sich führt, ist ohnehin jedem Arbeitgeber klar. Von daher ist der Hinweis auf sein Vorhandensein zwar unnötig, aber eben auch kein Grund für eine Kündigung.
smalbop
Hallo Dagmar,
neben dem Gesagten, dem ich zustimme, kann ich mir nur eine Situation vorstellen, die es sinnvoll machen könnte, dass Du dem AG ankündigst eine neue Stelle zu suchen.
Du wurdest z.B. mit einem Teilzeitvertrag und dem festen Versprechen auf Umwandlung in einen Vollzeitvertrag eingestellt oder Dir wurde versprochen, dass Deine Drei-Schicht-Arbeit nach einem Jahr auf eine feste Tagesschicht umgewandelt wird oder …
In einem solchen Fall könnte der Hinweis, dass das Versprechen nicht gehalten wurde und Du Dich um einen neuen Job bemühst sinnvoll sein.
Wenn Dir der Job ansonsten Spaß macht und Du eigentlich lieber bleiben möchtest. WEnn dann der Chef an Deiner Mitarbeit interessiert ist, könnte sich etwas ändern.
Sonst keinen Hinweis geben, das könnte Dir nur das Leben schwerer machen.
Gruß Volker
Hallo
Der Abkehrwille eines AN kann nur in Ausnahmefällen einen zulässigen Kündigungsgrund darstellen. So zum Beispiel, wenn die Beschaffung einer Ersatzkraft nicht ohne weiteres möglich erscheint, sich aber nun ein geeigneter Ersatz für den Abkehrwilligen bietet.
Vgl. BAG vom 22.10.1964 oder LAG Frankfurt/Main vom 11.4.1985
Gruß,
LeoLo
Oha… erst mal danke für die vielen Antworten.
Ich glaube, hier ist ein falscher Eindruck entstanden. Ich will nicht damit hausieren gehen, dass ich auf Stellensuche bin. Und ich beisse mich ständig auf die Zunge, um es nicht in einer der vielen Situationen herausplatzen zu lassen. Ich arbeite mit einem ausgeprägten Narzissten zusammen und es ist oftmals sehr schwer, da wirklich ruhig zu bleiben.
Ich wollte nur einfach wissen, was im negativsten Fall passieren könnte, ob der AG wirklich eine rechtliche Handhabe hätte. Von den „weichen“ Folgen rede ich gar nicht. Sondern nur von Fakten.
Nochmal danke an alle und Grüße
Dagmar