Mal angenommen, jemand konnte seine Miete nicht mehr tragen , ist Mitte 2013 aus dem gemieteten Haus ausgezogen. Durch pers. Umstände war es ihm leider nicht möglich, gleich alle Sachen mit zu nehmen. Es kam jetzt zur Zwangsräumung, wobei der ehem. Vermieter keinem (auch nicht dem GV) mitteilte, dass er dort schon nicht mehr wohnte!
Die Ankündigung ging somit ins alte Haus (nun über 100 km von uns entfernt).
Der jenige habt von diesem Termin nichts gewußt.
Da auch noch private Unterlagen (Tagebücher, Briefe pp.) und Elektronikmaterial eines ehem. Kunden dort waren, hätte er ja zumindest diese noch heraus holen können.
Wie sieht es jetzt rechtlich aus, wenn die Zustellung der Ankündigung wissentlich an die falsche Adresse gesendet wurde (am Briefkasten war auch seit dem Auszug kein Name mehr)?