Ankündigung zur Räumung an falsche Adresse

Mal angenommen, jemand konnte seine Miete nicht mehr tragen , ist Mitte 2013 aus dem gemieteten Haus ausgezogen. Durch pers. Umstände war es ihm leider nicht möglich, gleich alle Sachen mit zu nehmen. Es kam jetzt zur Zwangsräumung, wobei der ehem. Vermieter keinem (auch nicht dem GV) mitteilte, dass er dort schon nicht mehr wohnte!
Die Ankündigung ging somit ins alte Haus (nun über 100 km von uns entfernt).
Der jenige habt von diesem Termin nichts gewußt. 
Da auch noch private Unterlagen (Tagebücher, Briefe pp.) und Elektronikmaterial eines ehem. Kunden dort waren, hätte er ja zumindest diese noch heraus holen können.

Wie sieht es jetzt rechtlich aus, wenn die Zustellung der Ankündigung wissentlich an die falsche Adresse gesendet wurde (am Briefkasten war auch seit dem Auszug kein Name mehr)?

Das verantwortungslose Verhalten des Mieters hat den Vermieter so ca. 5.000 € gekostet. Schönheitsreparaturen wurden sicherlich auch nicht vertragsgemäß ausgeführt und gehen auch zu Lasten des Vermieters um eine Neuvermietung zu ermöglichen.
Und du fragst jetzt allen Ernstes, was in einem solchen Fall mit einem Tagebuch des Ex-Mieters geschehen ist?
So wichtig können die Sachen ja nicht gewesen sein, wenn man sie einfach als großer Müllhaufen hat liegenlassen.
Wenn nicht eine Berliner Räumung durchgeführt wurde und das Gut entsorgt wurde, wurde es kostenpflichtig eingelagert. Ansprechpartner ist dann der Vermieter. Viel Spass bei dem Gespräch.

Ganz allgemein bin ich der Meinung, dass man sicherlich in eine finanziell unerfreuliche Situation kommen kann. Dafür kann niemand etwas. Aber dann einfach alles hinter sich lassen und anderen die ganze zusätzliche Arbeit und die unnötigen Kosten aufs Auge zu drücken, ist verantwortungslos und absolut asozial.

vnA

Woher willst Du wissen, ob da ein großer Müllhaufen war???
Es geht darum, was man machen kann, wenn WISSENTLICH die Ankündigung an die falsche Adresse geht

Hallo Sonnenhof,

Woher willst Du wissen, ob da ein großer Müllhaufen war???
Es geht darum, was man machen kann, wenn WISSENTLICH die
Ankündigung an die falsche Adresse geht

in der Fragebeschreibung steht doch dass die neuen Adresse, bzw. der Aufenthalt nicht mitgeteilt wurde!

Der Vermieter ist kein Hellseher und verfügt über unmenschliche geistige Kräfte.

Und damit der Vermieter nicht an die falsche bzw. nicht neue Adresse schickt teilt man diese eben mit, wo man sich eingenistet hat, hierfür gibts auch Postnachsendeanträge bei der Post.

Im übrigen, teile ich absolut die Ansicht von nvA, man sollte sich mal aus seinem scheißegal Luftschloss herausbegeben und Dinge in die richtige Bahn lenken, bevor man andere versucht aufgrund eingenen Verschuldens zu belasten und zu disktiditieren.

Man kann nur hoffen, der Vermieter hat die Schnauze so voll, dass er hier alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ergreift und dem Mieter damit mal die Konsequenz des Handelns und Nichthandelns aufzeigt!

Sorry, hier hört das Verständnis auf, das grenzt ja schon an ein geistiges Tschernobil.

Mit weniger freundlichen Grüßen

BHShuber

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Der ehem. Vermieter kennt die Adresse. Er hat sie wissentlich nicht weiter gegeben!

Der ehem. Vermieter kennt die Adresse. Er hat sie wissentlich
nicht weiter gegeben!

Der ehemalige Mieter wußte, das er noch Sachen in der alten Wohnung gelagert hat und das seit über einem halben Jahr.

Er zahlt scheinbar keine Miete, der Vermieter kann aber auch nicht weitervermieten, weil die Mietsache nicht ordnungsgemäß zurückgegeben wurde.

Aus diesem Grund führt er eine Zwangsräumung durch, scheinbar rechtmäßig mit Titel, denn es wurde ja ein GV eingeschaltet.

Da jammert einer zwecks ein paar Tagebüchern, die er aber über ein halbes Jahr nicht vermisst hat, aber die tausende Euro, auf denen der Vermieter vermutlich sitzen bleiben wird, gehen ihm vollkommen am A… vorbei.

Hätte der ehemalige Mieter seine Wohnung ordnungsgemäß geräumt, dann bräuchte er jetzt nicht weinen. Für persönliche Umstände des Mieters kann der Vermieter nichts.

Da ein Gerichtsvollzieher die Räumung vorgenommen hat, sollte man sich an diesen wenden, zwecks eingelagerter Dinge.

Ansonsten verstehe ich nicht, wie man auf der einen Seite rumjammert, weil der böse Vermieter ja die Adresse wußte.

Aber auf die Idee die Sachen selbst abzuholen und die Mietsache ordnungsgemäß zurückzugeben, kam man selbst nach einem halben Jahr nicht?

Merkst Du was?

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Ich will die moralische Frage, die hier diskutiert wird nicht bewerten.

Rein formaljuristisch ist es so, wenn eine amtliche Zustellung nicht erfolgen kann, gilt sie auch nicht als zugestellt und somit ist sie auch nicht rechtswirksam. Insofern wäre eine erfolgte Räumung durchaus ein Straftatbestand. (Ich frage mich da nur, woher Sie das wissen, wenn Sie die Zustellung nicht bekommen haben…)

Es gibt zwar in Deutschland eine Meldepflicht, wenn man dieser nicht nachkommt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Auf andere, vor allem gerichtliche Entscheidungen hat das aber keinen Einfluß. Es ist eine Gradwanderung - wenn einem ein Räumungsbescheid nicht zugestellt werden kann, ist er auch nicht wirksam, wenn man aber daran selbst schuld ist, sieht das schon ein wenig anders aus.

Ich wäre mit der Geltentmachung sehr vorsichtig, so wie ich das lese, könnte das gehörig zurück schlagen…

abgemeldet… (owT)
nüscht

Rein formaljuristisch ist es so, wenn eine amtliche Zustellung
nicht erfolgen kann, gilt sie auch nicht als zugestellt und
somit ist sie auch nicht rechtswirksam. Insofern wäre eine
erfolgte Räumung durchaus ein Straftatbestand. (Ich frage mich
da nur, woher Sie das wissen, wenn Sie die Zustellung nicht
bekommen haben…)

Die Räumung erfolgte durch einen Gerichtsvollzieher. Üblicherweise prüft ein GVZ vor der Räumung ob die Voraussetzungen für eine Räumung tatsächlich vorliegen.

Dabei prüft der GVZ normalerweise auch, ob der Titel zugestellt wurde:

http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Dateien/Mietge…

Ist der Mieter unbekannt verzogen, kann auch eine öffentliche Zustellung erfolgt sein.

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