Ankündigungsfrist Renovierungsarbeiten

Liebe Wissende,

folgende fiktive Situation:

Der Vermieter betritt letzte Woche Montag den Garten der gemieteten Doppelhaushälfte des Mieters (der Garten steht ausdrücklich mit im Mietvertrag). Der Mieter ist nicht alleine sondern hat drei Handwerker im Schlepptau. Nachdem sie ca. eine halbe Stunde gestikulierend im Garten des Mieters stehen, geht er auch nach draußen und fragt was los sei. Der Vermieter erklärt dem Mieter darauf hin, das Haus werde am Mittwoch abgespritzt und neu angelegt. Danach wolle er das gesamte Pflaster der Terrasse und der Hofeinfahrt herausreißen und neu machen lassen. Am Mittwoch rücken dann die Handwerker an und seit dem hat der Mieter, der in diesen Wochen auch noch dummerweise Urlaub hat, keine ruhige Minute mehr. Meine Fragen dazu:

Darf der Vermieter überhaupt einfach so den mit gemieteten Garten betreten? Wenn nein, wie hält der Mieter ihn davon ab, wenn er die mündliche Bitte den Garten zu verlassen und erst nach Ankündigung zu erscheinen ignoriert?
Wie lange vorher muss der Vermieter Renovierungsmaßnahmen ankündige?. Kann der Mieter die Renovierungsmaßnahmen untersagen, wenn sie nicht fristgerecht angekündigt wurden? Wie macht er das?

Ist der Vermieter Schadenersatzpflichtig, wenn er nicht angekündigte Renovierungsmaßnahmen durchführen lässt – der Mieter hat in dieser Zeit schließlich Urlaub, den er zu Hause verbringen wollte, was nun nicht mehr möglich ist. Wäre er vorher von den Maßnahmen informiert worden, hätte er seine Urlaubsplanung geändert

Bin gespannt auf die Antworten!

LG,

Jil

Hallo

vielleicht hilft das weiter:
http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modern…

Gruß
Maja

Hallo Maja,

Danke für den Link. Allerdings bezieht sich der Text auf Modernisierungsmaßnahmen. Ich bin mir unsicher, ob es sich beim Streichen des Hauses und dem Verlegen von neuem Pflaster um Modernisierungen handelt. Gibt es da nicht einen Unterschied zu Renovierungsmaßnahmen? Ich habe so was vor einiger Zeit mal hier gelesen, habe es aber nicht mehr gefunden.

Gruß,

Jil

Hallo

ohne Genehmigung des Mieters darf der Vermieter weder in das Haus noch in den Garten.

Und solche gravierenden Arbeiten sind mit Sicherheit anzukündigen, es handelt sich hier ja nicht um Kleinigkeiten, sondern um solche,die den Mieter und die Mietsache erheblich einschränken.

Der Mieter sollte sich rechtlichen Rat einholen, denn so geht das nicht.

Hallo, sowohl Renovierungs- wie Modernisierungsarbeiten müssen vorher angekündigt werden.
Wenn es Renovierung ist, was beim neuen Pflaster zu bezweifeln wäre = Modernisierung, kann man sich schon mal darauf gefasst machen, dass der VM d. Kosten mit 11% auf d. Miete umlegt.
MfG ramses90.

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