Ankündigungsfrist Schließungszeiten?

Guten Tag zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt, zun dem ich keine Antwort finde:

Ein Arbeitnehmer arbeitet in einem festen Arbeitsverhältnis in einer Firma. Dort möchte die Abteilungsleitung in der Sommerzeit die Abteilung für 2 Wochen schließen und stellt dieses dem Team vor. Die Hälfte des Teams ist darüber nicht so erfreut, da der Jahresurlaub schon andersweitig verplant ist oder der Zeitraum einfach ungünstig fällt, da z.B. der Partner in der Zeit keinen Urlaub bekommen kann. Daraufhin entscheidet die Abteilungsleitung die Idee doch nicht umzusetzen.
Allerdings ist das Thema dann Monate später wieder aktuell, wo erklärt wird, dass die Abteilung jetzt doch 2 Wochen geschlossen wird. Und dies wird 2 Monate vorher angekündigt.
Darf der Arbeitgeber das so einfach oder muss er dabei Fristen einhalten?

Würde mich über Hilfe freuen

LG
Xabuu

Hallo Eddie,

für die Beantwortung dieser Frage ist es wichtig zu wissen, ob ein Tarifvertrag gilt, ob es einen BR gibt und ob es betriebliche Regelungen für das Verfahren zur Urlaubsgewährung gibt.

Grundsätzlich darf ein AG Werksferien bzw. Betriebsurlaub anordnen, nach einer alten Rechtsprechung des BAG bis zu 3/5 des Urlaubsanspruches (bei Saisonbetrieben auch bis zu 100%). Die konkrete Ausgestaltung ist jedoch sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig.

&Tschüß

Wolfgang