Ankündigung der Zwangsvollstreckung wegen GEZ

Was kann ich dagegen tun? Habe noch nie GEZ- Gebühren bezahlt und die Schreiben immer ignoriert.Jetzt soll ich 255€ zahlen oder ich bekomm Besuch vom Gerichtsvollzieher! Und das ist nur für den Zeitraum von Oktober 2008 bis September 2009. Zahle aber seit 2004 keine Gebühren.Dazu finde ich es Unrecht mir mit Erzwingungshaft zu drohen für einen „Service“ den ich nicht will oder in Anspruch nehme, geschweige denn jemals was diesbezüglich unterschrieben zu haben!

besten Dank im voraus und liebe grüsse

chrischi

Hallo,
die Angaben sind ein wenig dünn um eine ausreichende Antwort zu geben.

1.)
Ein Gerichtsvollzieher kann nur kommen wenn jemand einen Titel gegen dich hat. Und bis das passiert müssen schon einige Dinge passiert sein und Du müsstest Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid vom Gericht ignoriert haben.
Wie so was geht steht hier:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/mahnung_zwangsvoll…

Ich würde bestreiten, dass ich in dieser Zeit ein Radio oder Fernseher gehabt hatte und die Gegenseite müsste dann erst einmal das Gegenteil beweisen, was sie nicht kann.
Das wars dann.

Seite Anfang dieses Jahres muss aber jeder zahlen, da geht es nach Haushalt.

Hallo,
GEZ-Gebühren sind gesetzlich festgelegte Gebühren. Die können schon einen Gerichtsvollzieher schicken, allerdings dürften die Ansprüche 2008 und 2009 verjährt sein - 3-jährige Verjährungsfrist - vielleicht ist es doch besser einen Anwalt zu konsultieren.

Gruß stoner36

Hallo,

die GEZ- Gebühren sind im Staatsvertrag geregelt.

Bis Ende letzten Jahres mussten Sie Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Sie ein Rundfunk- oder Fernsehgerät zum Empfang bereit gehalten haben.

Heute richtet sich die Gebühr nach dem Bestand der eigenen Wohnung.

Wenn Sie die Aufforderungen (Bescheide) ignoriert haben, dann sind sie bestandskräftig geworden. Sie müssen daher zahlen.

Ansonsten kann es wirklich passieren, dass gegen Sie Erzwingungshaft angeordnet wird, zumindest die Zwangsvollstreckung bis zum Exzess durchgeführt wird.

Ich würde das unter allen Umständen durch Zahlung verhindern.

Viel Glück.

Hallo,
soweit ich weiß, werden die GEZ-Gebühren durch die Vollziehungsbeamten der Stadtkasse beigetrieben. Der Vollziehungsbeamte wird zunächst bei dir zu Hause prüfen, ob gewinnbringende Gegenstände bei dir pfändbar sind. Ist nichts pfändbar, wird ein Termin für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bestimmt. In diesem Termin musst du Angaben zu deinem Vermögen und Einkommen machen. Bei Verweigerung der Eidesstattlichen Versicherung kommt es zur Erzwingungshaft. Diese Erzwingungshaft dient nur zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung, nicht zum Absitzen von Geldforderungen. Ob die erhobene Forderung zu Recht besteht, kann ich nicht beurteilen. Das Ignorieren von Zahlungsaufforderungen war jedenfalls nicht der richtige Weg.
mfg

Hallo Chrischi

Es ist schade, dass sie Dich jetzt mit Gewalt zur Zahlung erpressen wollen.
Leider wird das in dieser BRD Organisationsform so gehandhabt. Obwohl die GEZ gar keine Behörde ist.
Du hast jedoch leider versäumt, Dich von den Gebühren in den vergangenen Jahren freistellen zu lassen. Ich z. B. habe zunächst mal TV und später auch das Radio abgemeldet und das wurde so akzeptiert. Also war ich in der Vergangenheit von den Gebühren befreit. In diesem Fall muss ich gestehen, dass das neuere Beitragssystem sogar noch krimineller ist als das alte Gebührensystem. Heute zahlt man auch ohne jedes Empfangsgerät 17,98 mtl.
Ab 1.1.2013 wird ja nicht mehr nach Empfangsgeräten abgerechnet, sondern nach bewohnen einer Wohnung. Jetzt bin auch ich zahlungspflichtig, habe jedoch noch nicht bezahlt und Einspruch, bzw. mit Zurückweisung reagiert.
Bei beiden Systemen (alt und neu) war und ist jedoch das Grundrecht tangiert und somit kann man den alten und neune Rundfunkstaatsvertrag u.U. als nicht grundgesetzkonform ansehen.
Die Anstalten werden leider die ausstehende Forderung mit allen Mitteln versuchen einzutreiben.
Dabei haben Sie die gesamte Justiz und die polizeiliche Gewalt hinter sich. Sie gehen davon aus, das Gesetz Gültigkeit hat. Das ist eben leider so in der BRD, die zwar vorgibt ein demokratischer, souveräner, Rechtsstaat zu sein, jedoch aus meiner Sicht eher eine Parteiendiktatur ist. Ich wollte Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die haben jedoch meine Klage abgewiesen. Also nicht mal gerichtliches Gehör gegeben. Daraus ist ersichtlich, dass auch die Gerichte gegen Grundrechte verstossen.
Du musst selbst entscheiden, ob Du zahlen willst, oder ob Du den steinigen, gerichtlichen Weg wählst. Wenn ja kann ich Dir einige Möglichkeiten an Deine e-mail Adresse zusenden.
Hier im öffentlichen Forum ist das leider nicht möglich.

Beste Grüße
Peter

Weitere Info
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag früher – GEZ Beiträge –

Während früher für das Inkasso der Gebühren die GEZ zuständig war, sind ab 1.1.2013 die Beiträge an die ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, Köln, zu entrichten.

Die Beiträge beziehen sich nach Länderstaatsverträgen nunmehr nicht mehr auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten, sondern auf das bewohnen einer Wohnung, bzw. auf den jeweiligen Haushalt einer Wohngemeinschaft.
Als Änderungsargumente wurden im Vorfeld der Gesetzesberatungen die gerechteren und einfacheren Einzugsbedingungen, die missliebige und kostenaufwendige Überwachung durch rundfunkbeauftragte und eine flächendeckende Erfassung vorhandener Empfangsgeräte angeführt. Dabei wurde davon ausgegangen, dass in jeden Haushalt entsprechende Empfangsgeräte vorhanden sind.

Durch die Änderung der Gebühr in einen Beitrag hat sich die Gesetzeslage jedoch verändert. Es werden nicht mehr verschiedenartige Empfangsgeräte in Anrechnung gestellt, sondern im Privatbereich, wird pauschal die Wohnung besteuert. Diese Besteuerung unter dem Begriff Beitrag wird bundesweit durchgesetzt. Somit sind die Länder für die Gesetzgebung nicht mehr kompetent.
Insofern ist eine Länderregelung durch Staatsvertrag nicht zulässig. Der Beitrag wird ja schließlich für die gesamten Sendeanstalten in allen Bundesländern berechnet. Somit werden einzelne Sendeanstalten aus gemeinsamen Einnahmen in den verschiedenen Bundesländern finanziert. Die Verteilung findet erst später in einem getrennten Verteilungsverfahren durch die KEF statt.

Die Beitragsforderung wird begründet auf das bewohnen einer Wohnung oder des führen eines Haushaltes und zwar auf der Ebene einer monatlichen „Besteuerung“ in Höhe von 17,98.
Das bedeutet jedenfalls, daß von jedem Einkommen all diejenigen Belastungen zu kürzen wären, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderlich sind. Dazu gehören, Mieten, Verpflegungskosten, Ausbildungskosten und Lebenshaltungskosten, auch der Kinder und weiteres mehr. Bevor überhaupt eine Steuer erhoben werden darf, müßten einer 4-köpfigen Familie ca. 40.000 € jährlich zu ihrer Grundsicherung verbleiben. Um hier eine bestimmte Größenordnung zu kreieren verweise ich auf § 850 c ZPO, nebenbei bemerkt, ebenfalls ein ungültiges Gesetz.

Zunächst einmal werden als erstes grundgesetzlich garantierte Grundrechte des Vermögens tangiert. Abgaben, Beiträge sind Grundrechtseingriffe, die Regelungen, die das GG für solche Eingriffe vorsieht wurden im Staatsvertrag ebenfalls nicht beachtet.
Das bedeutet, dass Gesetze ohne Zitiergebot grundsätzlich ungültig sind. Dieser Grundsatz ist unveränderlich im Grundgesetz Art 19, 1 festgehalten. Insofern wäre dies auch auf Länderebene zu berücksichtigen, falls das Gesetz auf dieser Ebene verbleiben sollte.
Unabhängig von der Ungültigkeit eines Gesetzes greifen auch noch weitere Einschränkungen zusätzlich, z. B. während des Zeitraumes bis zur endgültigen Klärung durch das Verwaltungsgericht und durch das Bundesverfassungsgericht.

Während dieser Zeit gelten nach wie vor die Vorschriften der ZPO. Dort hat eine Person einen „pfändungsfreien“ Betrag in Höhe von monatlich rund 1.000,00 € + Krankenversicherung + Alters- und Pflegevorsorge.
Jede Person, die aus erwirtschaftetem Einkommen oder Berentung lebt und von diesem abhängig ist, kann nicht gezwungen werden darüber hinaus besteuert zu werden! Es kann nicht entscheidend sein, in welcher Organisationsform diese Personen leben. Leben z. B.
nicht verwandte Personen in einer Wohngemeinschaft, dann steht jeder dieser Personen dieser Pfändungsfreibetrag zu. Allerdings zahlungspflichtig werden bei Ausfall des Haushaltsvorstandes nacheinander die weiteren Bewohner in einem gemeinsamen Haushalt. Hierbei sind jedoch ebenfalls die Einkommensverhältnisse maßgeblich.

Gehen Sie davon aus, daß mangels gültiger gesetzlicher Grundlagen hier eine Verhandlungs-position dargestellt wird, die jedoch nicht willkürlich gegriffen wurde. Tragend sind
die grundgesetzlichen Garantien, die keinesfalls durch einfachgesetzliche Maßnahmen
aufgehoben werden dürfen.
Rechtssatz der Entscheidung des BVerfG 6, 055 von 17.01.1957, 1 DvL 4/54, Seite 80
unten: „Der Finanzbedarf des Staates (oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen) ist aber niemals geeignet, eine verfassungswidrige Steuer (oder Beiträge) zu rechtfertigen“.

Grundrechtseinschränkungen sind auf jeden Fall zu vermeiden, denn dafür erteilt das einfache Steuer- oder Abgabengesetz keine Ermächtigung.

Zwangsmaßnahmen = Grundrechtseingriffe / Einschränkungen

Der ARD ZDF Beitragsservice nimmt sich jedoch das Recht der „Gewalt“ heraus, ausführende Gewalt über die Justiz und Gerichtsvollzieher auszuüben. Alles aufgestellt nach dem Prinzip der Gewaltenteilung und damit gilt dessen Argumentation auf der gemeinsam verabredeten Grundlage, nämlich auf der Basis des Grundgesetzes für die Bundesrepublik
Deutschland.

Es ist irreal und entspricht obrigkeitsstaatlichen, seit dem 23.05.1949, nicht mehr opportunen Verhaltensmustern, die Steuern-, Beitrags- und Abgabenerhebung als Ausgestaltung des Ei-gentums zu bewerten. Staatliche Gewalt im Staate der Volkssouveränität nimmt sich
nicht das, was sie braucht, sondern lediglich dasjenige, was diese bekommt, ohne das
Volk in seinen Grundrechten einzuschränken. Steuern und Abgaben sind Eingriffe in
Grundrechte.

Es geht nicht um Verweigerung des Beitrages für die Gemeinschaft.
Beiträge müssen sozialgerecht, grundgesetzkonform sein und nicht willkürlich festgelegt werden.

So besteuert der Normgeber z. B. alle bisherigen 3,6 Millionen frühere Radioprogrammempfänger unabhängig von einem Gerätebesitz, statt wie früher mit Euro 5,76 jetzt mit Euro 17,98. Das ist ein unbegründeter Aufschlag von mehr als dem Dreifachen. Ebenso werden 800.000 bisher aus Sozialgründen vollbefreite Bürger grundlos in Teilbefreite umgewandelt und zahlen monatlich jetzt plötzlich 5,99 Euro.
Beitragsforderungen sind nur in dem Falle gültig, wenn sie auf Grund von Gesetzen ausgefertigt worden sind, die den Ansprüchen des Grundgesetzes, verkündet am 23.05.1949, entsprechen.

Insgesamt ist die Beitragregelung in vielerlei Hinsicht aus meiner Sicht nicht gesetzeskonform. Daher sollten alle Zahlungen nur gegen Vorbehalt geleistet werden.

Unabhängig davon werden weder Beitragsbescheide noch andere Schriftstücke unterschrieben.

Eine Original-Unterschrift auf amtlichen oder Beitragsbescheiden und Dokumenten muss unbedingt vorhanden sein. Auch auf Urteilen.
Denn eine gleiche Verfahrensweise trifft die Verwaltung und der Beitragsservice der Anstalten, denn der Bürger/ Grundrechtsträger hat einen Anspruch zu erfahren, wer in der Sache, insbesondere auf der Ebene der Eingriffsverwaltung verfügt hat.
Die Unterschrift garantiert die Autorisierung und die Bestätigung des bekundeten Willens des Verantwortlichen. Dies gilt jedenfalls beidseitig. Nur mit einer in der Sache tätigen Beamten oder namentlich genannten Person können geleistete Zahlungen zurückgefordert werden.

In der Sache bestehen ernstliche Zweifel, daß den grundgesetzlichen Ansprüchen entsprochen worden ist.

INFOBRIEF
Peter XXXXX,
2013-03-13

kurze rede langer Sinn zahle, durch das ignorieren bist du jetzt in der Situation. Zahlen ist der einzige Weg der Knast ist eine reale Bedrohung und wird tatsächlich durchgezogen.

Huhu !

Also zunächst die Feststellung, dass Sie weder über Fernseher noch Radio verfügen… Dann besteht auch keine Zahlungsverpflichtung… Aber die GEZ geht davon aus, das es sowas in der heutigen Zeit nicht mehr geben kann… Natürlich ist die GEZ hier in der Beweispflicht…

Sofern Sie nicht grad irgendwo auf dem Land leben, übernimmt in der Stadt i.d.R. ein Vollstreckungsbeamter der Stadt diesen Auftrag…

So genau kenn ich mich mit öffentlichem Recht nicht aus… aber im Zweifelsfall hilft erstmal eine Kontaktaufnahme, um die Sache zu klären… sicher der beste Weg !

Viel Erfolg !

Chrissie

PS: Es könnte durchaus passieren, dass Sie Besuch von der GEZ erhalten, die sich überzeugen wollen, dass tatsächlich keine TV- oder Rundfunkgeräte vorhanden sind…