Ankündigung einer Zwankvollstreckung

Hallo,
ich habe eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung bekommen. Gegen dies habe ich Einspruch eingelegt. Dies wird von der Behörde nicht akzeptiert und man droht mir erneut mit Zwangsvollstreckung.
Ich weiss das man gegen eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung einer Behörde Formlos Einspruch einlegen kann - leider weiss ich nicht in welchem Gesetzbuch das geregelt ist.
Wer weiss da Rat

Servus,

Kann man nicht.

Im Verwaltungsrecht (um das es vielleicht geht, da Du von einer Behörde schreibst) ist die Anfechtungsklage das mögliche Rechtsmittel, der Widerspruch ist nur gegen die Grundverfügung möglich, nicht gegen die Vollstreckung selbst.

Die Anfechtungsklage kann sich gegen die Androhung der Vollstreckung und gegen den Verwaltungsakt richten, der vollstreckt wird.

Schöne Grüße

MM

Ich würde da direkt zu einem Anwalt gehen und mit ihm drüber sprechen. Das ist am besten

Was soll denn vollstreckt werden?
Die Vollstreckungsbehörde kann gegen den Grundbescheid nichts machen - sie hat den Auftrag zu vollstrecken.
WENN, dann muss man sich an die Behörde wenden, die die Vollstreckung veranlasst (also den Betrag zum Soll gestellt) hat.

dem stimme ich voll und ganz zu! Ich würde mich aber in jedem Fall mit der Vollstreckungsbehörde noch vor Fristende in Verbindung setzen und evtl schon mal eine Ratenzahlung vereinbaren, bevor die angedrohten Maßnahmen umgesetzt werden. Mit dem Sachbereich, aus welchem der ursprüngliche Beschied ergangen ist in welchem die Forderung festgesetzt wurde, können Sie über die Rechtmäßigkeit Rücksprache halten.