Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, Herr Y habe ein paar Sparkonten bei einer Volksbank.
Alle Zinden sind durch Freistellungsaufträge abgedeckt, und es seien somit keine Steuern angefallen.
Ist die Bank verpflichtet, ihm eine Steuerbescheinigung auch bei „Steuer Null“ kostenlos auszustellen?
Was tun wenn die Bank sagt: „Es ist doch gar keine Steuer angefallen, da machen wir so was nicht!“ ?
Herr Y braucht so eine Bescheinigung, weil er auch noch andere Einkünfte ghat, z. B. Bausparvertrag (mit Zinsabzug, weil ohne Freistellungsauftrag), der halt bei einer anderen Bank liegt.
Was, wenn die Bank statt kostenloser Steuerbescheinigung ihm eine Erträgnisaufstellung schickt?
Die Erträgnisaufstellung dürfte dem FAmt nicht reichen?
Und Herr Y kann sicherlich die Gebühren für die von ihm weder gewünschte noch bestellte EAufst. zurückverlangen?
Gruß JK