angenommen es gäbe ein privates Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus sowie Nebengebäuden (Schuppen, Garagen – teils angebaut, teils freistehend). Alles wäre vermietet, demzufolge könnten auch alle Kosten (Grundsteuer, Versicherungen, Schornsteinfeger) zu 100% als Werbungskosten „angesetzt“ werden.
(Hinweis: die genannten Kosten werden nicht auf die Mieter umgelegt.)
So weit, so gut.
Nunmehr stünde eine Wohnung längere Zeit leer und die o.g. Kosten würden alle prozentual gekürzt im Verhältnis Leer-qm zu Gesamt-qm Wohnfläche.
Der Steuerbürger fände diese Kürzung für „alles“ zu hoch, weil dabei nicht berücksichtigt würde, daß bestimmte Ausgaben wie Grundsteuer, Feuerversicherung oder Grundstückshaftpflicht das gesamte Grundstück incl. der vermieteten Nutzflächen beträfen.
Daß bei den Ausgaben, die nur das Wohngebäude beträfen (Schornsteinfeger, LW-Versicherung, Öltank-Haftpflicht) die Kürzung nach den Leer-qm-Wohnfläche erfolgen würde, leuchtet dem Steuerbürger ein.
Die Frage wäre daher: Gehts bei der WK-Kürzung wirklich nur nach der Wohnfläche, auch bei einer Mischnutzung des Grundstücks?
Falls nein, wie könnte eine „gerechte“ Lösung aussehen? Wohn- und Nutzflächen addieren und davon den %-Anteil? Andere Idee?
Wo kann der Steuerbürger sowas nachlesen? Gesetz? Richtlinie?
Danke im voraus für erhellende Antworten und/oder hilfreiche Tips/Links.
So weit, so gut.
Nunmehr stünde eine Wohnung längere Zeit leer und die o.g.
Kosten würden alle prozentual gekürzt im Verhältnis Leer-qm
zu Gesamt-qm Wohnfläche.
Wer kürzt? Das FA? Warum? Besteht keine Vermietungsabsicht mehr?
Soll die Wohnung eigengenutzt werden?
Solange Vermietungsabsicht besteht, sind die Kosten nicht zu kürzen.
Damit würden sich die übrigen Fragen erübrigen.
Und jetzt bitte eine Antwort auf die ursprüngliche Frage.
Gehts noch unfreundlicher?
Wieso unfreundlich?
Die Frage hier war explizit nach dem wie der Kürzung gestellt, somit war die Frage nach dem ob bereits geklärt.
Das hätte man dem Ursprungsposting entnehmen können.