Hallo,
mal wieder eine Frage zur lästigen Anlage AV.
In Zeile 5 muss ja bekanntermaßen der Bruttoarbeitslohn aus 2005 rein.
Wenn man jetzt nicht wieder die ganzen alten Akten rauskramen will, kann man einfach aus dem Einkommensteuerbescheid 2005 den Bruttoarbeitslohn nehmen ?
Dieser steht unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“, allerdings kommt mir der ehrlich gesagt etwas hoch vor. Ist es vielleicht doch nicht das selbe ?
Über Antworten würde ich micht freuen.
Danke im Vorraus.