Anlage AV - Bruttoarbeitslohn ?

Hallo,
mal wieder eine Frage zur lästigen Anlage AV.
In Zeile 5 muss ja bekanntermaßen der Bruttoarbeitslohn aus 2005 rein.
Wenn man jetzt nicht wieder die ganzen alten Akten rauskramen will, kann man einfach aus dem Einkommensteuerbescheid 2005 den Bruttoarbeitslohn nehmen ?
Dieser steht unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“, allerdings kommt mir der ehrlich gesagt etwas hoch vor. Ist es vielleicht doch nicht das selbe ?

Über Antworten würde ich micht freuen.

Danke im Vorraus.

Anzugeben sind die beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung und zwar des Vorjahres. Ich sehe das nicht als alte Akten an, ist ja gerade mal ein Jahr her.

Das ist auch nur in der Regel der Bruttoarbeitslohn. Wer bspw. über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, da ist das wieder etwas anders.