Hallo Alex,
Nein, das ist keine andere Zulage. Aber da du weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlst und auch nicht verheiratet warst, stehen Dir diese Zulagen nicht zu.
Die Berechtigung zur Zulage hängt immer von der Versicherung in der GRV ab.
Wenn Du verheiratet bist, bist Du mittelbar Zulagenberechtigt wenn die Ehefrau auch einen Vertrag hat, anders nicht.
Sobald eine Versicherung in der GRV besteht, bist Du unmittelbar förderberechtigt.
Das Zulagenamt ist momentan dabei, zu unrecht geforderte Zulagen zurückzuverlangen.
In der Anlage AV können nun zwar die gezahlten Beiträge angegeben werden,aber inwiefern das berücksichtigt wird kann ich nicht sagen.
Wenn Elster nicht mitmacht, Anlage AV von Hand ausfüllen und zuschicken.
In Zeile 6 die die Zahl 3 eintragen, Beischeinigung zufügen. Zeile 10 bis 20 Ausfüllen
Zeile 31-33 Ausfüllen.
So würde ich es machen.
Gruß
Gaby