Anlage AV ESt2010

Hi,

Ist ein Student, der 2010 nicht in eine gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, jedoch private Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat in der Anlage AV unmittelbar begünstigt oder mittelbar. Das Programm Elster findet es nicht plausibel, wenn bei einer Einzelveranlagung mittelbar begünstigt angegeben wird.
Wo liegt der Fehler?
Es wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Gruß,
Alex

Der Student ist eventuell mittelbar begünstigt…Aber bei einer Einzelveranlagung ist das nicht plausibel. Ist der Student denn verheiratet? und ist eine Einzelveranlagung dann nicht eher ungünstig?

Gruß
Gaby

Der Student ist verheiratet - aber war das nicht in 2010. Zusätzlich ist vielleicht noch interessant, dass der Student zwar einen Arbeitgeber hat, jedoch für 2010 rückwirkend keine gesetzl. Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat und deshalb whrs. auch wiederum nicht unmittelbar begünstigt ist.

Gruß,
Alex

Hallo Alex,

dann ist der Student für 2010 auch nicht zulagenberechtigt.Du kannst es also auch einfach fallen lassen.

Gruß
Gaby

Hallo Gaby,

mal zwischendurch vielen Dank für die Antworten.
Was heißt denn Zulageberechtigt. Ich kenne mich nicht sehr gut mit der Anlage AV aus. Der Student hat bereits eine Zulage bzw. Riester Förderung bekommen!(die whrs. allg. bekannten 154€) Ist das eine andere Zulage, wie die, von der du sprichst?

Gruß,
Alex

Hallo Alex,
Nein, das ist keine andere Zulage. Aber da du weder in der Gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge zahlst und auch nicht verheiratet warst, stehen Dir diese Zulagen nicht zu.
Die Berechtigung zur Zulage hängt immer von der Versicherung in der GRV ab.
Wenn Du verheiratet bist, bist Du mittelbar Zulagenberechtigt wenn die Ehefrau auch einen Vertrag hat, anders nicht.
Sobald eine Versicherung in der GRV besteht, bist Du unmittelbar förderberechtigt.
Das Zulagenamt ist momentan dabei, zu unrecht geforderte Zulagen zurückzuverlangen.

In der Anlage AV können nun zwar die gezahlten Beiträge angegeben werden,aber inwiefern das berücksichtigt wird kann ich nicht sagen.

Wenn Elster nicht mitmacht, Anlage AV von Hand ausfüllen und zuschicken.
In Zeile 6 die die Zahl 3 eintragen, Beischeinigung zufügen. Zeile 10 bis 20 Ausfüllen
Zeile 31-33 Ausfüllen.
So würde ich es machen.

Gruß
Gaby

Hi Gaby,

danke mal wieder :smile:. Wenn der Student jetzt mir diese saukomische Frage stellt, ob er etwas unternehmen soll, da er ja zu unrecht die staatliche Förderung(154 €) bekommen hat - was würdest Du dann sagen?

Gruß,
Alex

Hallo Alex,

dann sag ihm… er soll nichts unternehmen.Das Zulagenamt prüft im Moment glaube ich Verträge die bis 2007 abgeschlossen wurden.Wenn er irgendwann bzw. sein Vertrag geprüft wird, muss er dieses Geld nicht aus der eigenen Tasche zurückzahlen, sondern die Versicherung prüft das nochmal, indem er Angaben machen muss über seinen Status und fordert dann die Zulagen eventuell auch wieder an.Hier ist auch ein Dauerzulagenantrag wichtig. Aber ich würde ihn darauf hinweisen, dass dies eventuell kommen kann,wenn er nicht in einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung war oder nicht mittelbar Förderberechtigt war.

Gruß
Gaby

Hi,

jetzt haben wir die ganze Zeit von den Zulagen gesprochen - aber wie ist es allgemein mit den Beiträgen zur privaten Rentenversicherung? Diese können doch sicherlich steuerlich abgesetzt werden? Geht das dann auch in der Anlage AV?

Gruß,
Alex

Hallo,

Nein, diese werden in die Anlage Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Gruß
Gaby

Nachtrag: ja die werden auch steuerlich berücksichtigt.