Anlage AV und 2 unklare Beträge

Guten Morgen,
mich würde mal folgendes interessieren:
jemand soll seine Anlage AV ausfüllen, da er eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat („Riesterrente“).
Dort (Anlage AV) wird nach dem „beitragspflichtigen Entgelt im Sinne der Rentenversicherung“ gefragt. Ferner wird drei Zeilen später nach dem „tatsächlichen Entgelt“ gefragt.´
a.: welche Beträge werden dort eingetragen? Trotz der erläuternden Hinweise auf der Rückseite der Analge AV bleibt dies meiner Meinung nach unklar.

Zur Verfügung stehen:

  1. der „Bruttoarbeitslohn“ aus der Lohnsteuerbescheinigung; dieser Betrag ist identisch mit dem „Lohnsteuerbrutto“, das auf der Vergütungsmitteilung des Arbeitsgebers erscheint.
  2. das „Entgelt“ der Jahresmeldung des Versicherungsträgers. Dieser Betrag ist identisch mit dem „Zusatzversorgungsbrutto“ aus der Vergütungsmitteilung.
  3. das „Sozialversicherungsbrutto“ aus der Vergütungsmitteilung.

(By the way: wie hängen diese drei Brutti miteinander zusammen?)

Welches sind also die zwei Beträge, die in die AV eingetragen werden müssten?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise und/oder Erklärungen,
Kleiner-König

Hallo,

eine interessante Frage :wink:

Maßgebend für den Eintrag ist die Summe der in die Rentenversicherung beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen bzw. der im Vorjahr bezogenen Besoldung und Amtsbezüge oder bei Versicherungsfreiheit nach § 10 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz der tatsächlich erzielten Einnahmen des Vorjahres. Das Finanzamt setzt da einfach den Bruttolohn ein, falls nichts eingetragen ist.

Die maßgebenden Einnahmen ergeben sich bei Arbeitnehmern aus der Durchschrift der „Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV (Arbeitsentgelte)“, bei rentenversicherungspflichtigen Selbständigen aus der vom Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung und bei Besoldungsempfängern aus den Besoldungsmitteilungen, bei Beziehern von Lohnersatzleistungen aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle.

Im Klartext: es ist nur eine Zeile einzutragen und die entspricht im Regelfall dem Bruttoarbeitlohn.

Mit freundlichem Gruß

C.

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