Guten Morgen,
mich würde mal folgendes interessieren:
jemand soll seine Anlage AV ausfüllen, da er eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat („Riesterrente“).
Dort (Anlage AV) wird nach dem „beitragspflichtigen Entgelt im Sinne der Rentenversicherung“ gefragt. Ferner wird drei Zeilen später nach dem „tatsächlichen Entgelt“ gefragt.´
a.: welche Beträge werden dort eingetragen? Trotz der erläuternden Hinweise auf der Rückseite der Analge AV bleibt dies meiner Meinung nach unklar.
Zur Verfügung stehen:
- der „Bruttoarbeitslohn“ aus der Lohnsteuerbescheinigung; dieser Betrag ist identisch mit dem „Lohnsteuerbrutto“, das auf der Vergütungsmitteilung des Arbeitsgebers erscheint.
- das „Entgelt“ der Jahresmeldung des Versicherungsträgers. Dieser Betrag ist identisch mit dem „Zusatzversorgungsbrutto“ aus der Vergütungsmitteilung.
- das „Sozialversicherungsbrutto“ aus der Vergütungsmitteilung.
(By the way: wie hängen diese drei Brutti miteinander zusammen?)
Welches sind also die zwei Beträge, die in die AV eingetragen werden müssten?
Vielen Dank für sachdienliche Hinweise und/oder Erklärungen,
Kleiner-König
