Hallo,
meine Frage richtet sich an Experten zum Thema Mietrecht.
Wir sind eine Familie und seit 3 Jahren Mieter/ Erstbezieher einer Neubau-Doppelhaushälfte, in der wir uns sehr wohl fühlen und gerne noch etwa 5 Jahre wohnen wollen.
Wir beabsichtigen nun, auf unsere Kosten den laut Mietvertrag dazugehörigen Garten von ca. 120qm professionell durch Beauftragung eines Gartenbaubetriebes anlegen zu lassen, da der Garten seitens des Vermieters bisher nur aus einer von allen Seiten einsehbaren Rasenfläche mit Terrasse besteht.
Zum Vermieter (Nachbar der anderen DHH) haben wir ein angenehmes Verhältnis, eine Genehmigung zur Gestaltung des Gartens nach unseren Wünschen liegt vor.
Meine Frage nun: Mir ist bekannt, dass bei Anlage eines Gartens durch uns der Vermieter automatisch zum Besitzer dieser „Anlage“ wird. In unserem Fall würde eindeutig der Wert der Immobilie gesteigert werden. Besteht denn in diesem Fall die Möglichkeit, mit dem Vermieter eine vertragliche Absprache zu treffen, die etwa regelt, dass beim Beenden des Mietverhältnisses eine angemessene Abstandssumme durch den Vermieter zu zahlen wäre? Wie kann man sich absichern?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
Ihnen ist ja bekannt, was eingebaut etc. wird,
gehört anschließend dem Eigentümer des Mietobjektes.
Genauso verhält es sich bei dem Garten, welchen Sie
auf Ihre Kosten gestalten wollen.
Rechtlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Geldzahlung des Vermieters bei Auszug, von daher gibt
es für Sie keinerlei Sicherheit und es obliegt Ihnen,
ob Ihnen das wichtig ist.
Sicher können Sie mit dem Vermieter eine Absprache treffen, dass Sie eine Abstandssummer erhalten, als Anlage zum Mietvertrag, ober bitte nur schriftlich, denn mündlich ist sie unwirksam.
Ich hoffe, ich konnte helfen und alles Gute Ihnen
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Vielleicht mal beim Mieterverein nachfragen.
Gruß
Udo
Hallo aus Bernburg,
rechtlich muss kein Vermieter sich mit Wohnwertverbesserungen seiner zeitweiligen Nutzer (Mieter) auf irgendwas einlassen.
Eigentümer bestimmen! Das tun sie ja mit ihrem Eigentum auch.
Ob der Wert am Auszugstag tatächlich gestiegen ist, kann heute niemand vorhersagen, er kann auch „abgewohnt“ oder der Garten verwildert oder nicht seine Vorstellung entsprechend sein.
Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit und so kann jeder mit jedem Verträge schließen, die soweit sie nicht gegen Treu und Glauben und die guten Sitten verstoßen auch wirksam sind.
Hallo!
Es besteht immer die Möglichkeit eine vertragliche Absprache mit jemandem zu treffen - also z.B. hier mit dem Vermieter. Allerdings kann man niemanden dazu zwingen einen solchen Vertrag einzugehen. Denkbar wäre auch eine Ablösevereinbarung mit dem späteren Nachfolgemieter. Wobei ja auch denkbar wäre, dass Eure Art der Gartengestaltung anderen nicht gefällt - das ist halt wie so vieles Geschmackssache.
Nach § 93 BGB werden sogar Sachen, die jemand fest in ein Grundstück einfügt automatisch Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Wobei man sich bei Pflanzen sicher darüber streiten könnte, welche „fest verbunden“ sind und nicht umgepflanzt werden können.
Automatisch entsteht jedoch kein Entschädigungsanspruch - so der BGH - siehe z.B. unter
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietermodern…
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