Anlage EK/KDU KNIFFEL

Guten Abend liebes Forum,

sitze über dem Antrag ALG II.
Meine aktuelle Situation:

Ich lebe für 1-2 Monate im Haus der Eltern, aber alleine. Habe keine Miete/Nebenkosten. Die Eltern leben u. arbeiten ständig im Ausland. Ich gehe davon aus das es deshalb keine Bedarfsgemeinschaft gibt. Sie übernehmen zur zeit die Beiträge für diverse Versicherungen.

Meine Fragen:
1.)
Im Hauptantrag angeben keine Miete/Nebenkosten oder KDU ausfüllen und Mietvertrag mit Eltern machen.
2.)
Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft oder?
3.)
Wo und wie gebe ich an wer welche Versicherungsbeiträge bezahlt? In Anlage KE Pkt. 6 gibt es nämlich dazu einen Absatz?

Eigentlich brauche ich das ALG II nur für meine Selbstständigkeit, aber meine Situation ist leider weniger eindeutig.

1000 Dank für Tips, Tricks und Antworten.

Gruß
Judi

Hallo Judi,

Dein 2. und 4. Satz Deiner Anfrage qualifizieren Dich / Euch schon zur Bedarfsgemeinschaft.

Also: Mietvertrag her und gleich den Antrag auf Wohngeld stellen. (Damit sind Frage 1. und 2. „erschlagen“.)

zu 3.) Schreibe denen, dass Du jeden Monat dafür ein Darlehen von x (von mir aus auch von Deinen Eltern) bekommst, weil Deine Einkünfte dazu nicht ausreichen.

Viel Erfolg.

PS.: Wie sieht es mit Deiner Selbständigkeit aus? Auch bei worst-case Chancen auf den Durchbruch? Oder benötigst Du dort ggf. Hilfe? Betreibe zufälligerweise eine Unternehmensberatung, die sich fast ausschließlich mit „schwierigen“ Fällen beschäftigt. Das Schöne daran ist, dass die KfW bis zu 90 % der Kosten zahlt. Interessiert: Kontakt ´hier über das Forum, später dann direkt.

Ich denke dein Antrag bricht spätestens dann zusammen, wenn Nachweise nach dem Einkommen deiner Eltern fällig werden.

Wenn sie im gleichen Haus ihren Hauptsitz haben, also dort gemeldet sind, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Dieses Forum ist nicht dazu da, dir Tricks und Tipps zum Betrug zu geben. Dafür gibt es hier zu viele die ARBEITEN für ihr Einkommen. Versuchs doch auch mal.
Gruß,

Andi

Hallo,

1.)
Im Hauptantrag angeben keine Miete/Nebenkosten oder KDU
ausfüllen und Mietvertrag mit Eltern machen.

Auf den KdU Antrag einen Zettel tackern auf dem steht : „keine KDU nötig, da mietfreies Wohnen möglich.“ mit Name, Unterschrift und Datum.

2.)

Wir sind keine Bedarfsgemeinschaft oder?

wenn du über 25 Jahre bist oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hasst nicht, sonst ja!

3.)
Wo und wie gebe ich an wer welche Versicherungsbeiträge
bezahlt? In Anlage KE Pkt. 6 gibt es nämlich dazu einen
Absatz?

wieder kannst du z.B. auf Anlage KE einfach ein Blatt Papier tackern mit Name/Datum/Unterschrift und da alles formlos auflisten.

Gruß Gwenhyfar

puuuh, Danke für die Antworten.

Klingt alles sehr logisch.

Gute Nacht
J.

@Andi

Ein „Experte“ der Betrug unterstellt…in diesem sonst sehr integerem Forum.

Experte in Unterhalt oder ArGe, nicht im Betrugswesen und wie man steuerzahlende Mitmenschen beutelt, denn die und ich zahlen in den Fond der ArGe. Wir sind ein Sozialstaat, der BEDÜRFTIGE unterstützt. NICHT Schmarotzer die kostfrei und versichert wohnen.

Ich habe Integrität. Und du??

@Andi

Ein „Experte“ der Betrug unterstellt…in diesem sonst sehr
integerem Forum.

Hallo Judi,

ich werde mal versuche Ihre Fragen zu beantworten. Bitte bedenken Sie, dass ich nur schreiben kann wie ich das Recht verstehe, ich kann nicht garantieren, dass das vom Amt und eventuell auch vom Gericht nicht vielleicht doch anders gesehen wird.

Ob Sie mit Ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden hängt von Ihrem Alter ab. Sofern Sie älter als 25 Jahre alt sind, bilden Sie keine Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern, dann kann höchstens eine Haushaltsgemeinschaft bestehen. Das bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Eltern nur auch für Ihren Bedarf herangezogen werden muss, wenn sie 25 und jünger sind. Wenn Sie älter als 25 sind, dann nicht mehr.

Zu der Frage was sie in Ihrem Antrag angeben sollen kann ich Ihnen nur raten die Wahrheit anzugeben. Wenn Sie wissentlich falsche Angaben machen, kann die Leistungsstelle Strafanzeige gegen Sie erstatten.

Das selbe gilt auch für die Beitragszahlung für die Versicherungen. Wenn Sie nicht wissen wo Sie das im Antrag angeben, können Sie entweder auf einem extra Blatt auflisten wie es sich verhält, oder SIe fragen beim Amt nach, vielleicht wenn Sie den Antrag zurückgeben.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen

Gruß
Nele

Guten Morgen Nele,

vielen Dank für die Antwort.
Auch Deine Antwort hat mir weitergeholfen…

Also in diesem Sinne einen schönen Tag.

Gruß Judi

Guten Morgen Uwe,

vielen Dank für Deine Hilfe zum Thema.
Die Wohnsituation kläre ich durch den von Dir und Gwenhyfar empfohlnen Mietvertrag.
Würde gern wegen der Existenzgründung auf Deine Unterstützung zurückkommen, momentan sitze ich noch über dem Konzept.
Und zuerst muss der ALG II zum Amt ansonsten bin ich übermorgen verhungert…

Gruß
Judi

Hallo Judi, auch beim Konzept kann ich Dir helfen.

Kontakt über beratung1[at]aol(dot)com

Bei Unklarheiten: nochmal über das Forum

Bis dann
Gruß Uwe

Hallo.

Wenn im Haus Miete bezahlt wird, dann einen Vertrag ausfüllen. Das ist immer die bessere Variante.!!!
Da wird auch klar, dass di Eltern für den Lebensunterhalt nicht aufkommen. Also KEINE Bedarfgemeinschaft besteht.

Die VS zahlen die VS-nehmer, also die Eltern.

Relevant im Antrag sind nur die Daten/Ereignisse, die den Antragsteller selbst betreffen.