Hallo Experten,
in der Anlage Erwerber soll man in Zeile 8 beantworten:
Wird ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG gestellt? ja/nein
Weiß jemand, welche Konsequenzen ein JA bzw. NEIN hat?
Dank und Gruß
Franz
Hallo Experten,
in der Anlage Erwerber soll man in Zeile 8 beantworten:
Wird ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG gestellt? ja/nein
Weiß jemand, welche Konsequenzen ein JA bzw. NEIN hat?
Dank und Gruß
Franz
Hallo!
Kommt doch darauf an,was der Erblasser oder der Erbe für einen Status hatte. Waren beide Inländer( z.B. Deutsche mit deutschem Wohnsitz),dann besteht doch für seine Erben sowieso keine Wahl,dann besteht unbeschränkte Steuerpflicht.
Siehe Infos dazu „Besondere Erläuterungen zum Mantelbogen“ und da Zeile 2-4 (Wohnsitz,Staatsangehörigkeit). da wirds erklärt,wann (Regelfall) unbeschränkte Steuerpflicht besteht und wann nicht.
MfG
duck313