Anlage EÜR ab wann?

Ab welchem Jahr muss denn dieses neue Formular Anlage EÜR nun
ausgefüllt werden? Es finden sich diverse Antworten dazu im Internet
von ab 2005 oder ab 2006 bis zu für 2005 nicht zwingend.

Was stimmt denn nun? Kann es da auch pro Bundesland Unterschiede geben?

Was droht einem Steuerpflichtigen theoretisch wenn er für 2005 eine
eigene Aufstellung wie bisher zur Gewinnermittlung abgegeben hätte,
z.B. weil das neue Formular von seiner Steuerbehörde erst ab 2006
angeboten wird?

Den Experten wieder vielen Dank im Voraus.

Eigentlich ist die Anlage EÜR erstmals für 2005 einzureichen. Folgt man dem nicht wird es in 2005 nicht beanstandet, wenn man eine Gewinnermittlung in der bisherigen Form beifügt.
Ab 2006 isses dann Pflicht.

Ab wann das Formular EÜR PFlicht ist, hat Tommel bereits ausführlich geschrieben.

>Kann es da auch pro Bundesland Unterschiede geben?
Nicht dass ich wüsste.

Wenn die Betriebseinnahmen (Umsatz) unter der Grenze von 17.500 € liegen, wird es nicht beanstandet, wenn zur Anlage GSE nur eine formlose Einnahmen-Überschuss-Rechnung gelegt wird. Das Formular ‚Anlage EÜR‘ ist dann nicht unbedingt nötig.

Gruß JoKu

Danke Tommel und JoKu

Servus,

bisher wird es nicht beanstandet, wenn keine Anlage EÜR abgegeben wird, falls die Betriebseinnahmen 17.500 € nicht übersteigen. Man erkennt die Anleihe bei der Kleinunternehmergrenze, aber das sind zwei Paar Stiefel, nicht verwechseln.

Es gibt aber keine formale „Befreiung“, die im EStG oder in der EStDV stünde. Daher fallen die Antworten unterschiedlich aus.

Grundsätzlich ist die Anlage EÜR in ihrer jetzigen Form aber ganz hilfreich als „Checkliste“, ob überhaupt alles berücksichtigt ist. Steuerpflichtige, die ihre Aufzeichnungen und Gewinnermittlung selber erstellen, können sich an der Anlage sozusagen entlangtasten.

Schöne Grüße

MM