Guten Abend,
ich habe eine Frage zu den Zeilen 15 (vom FA erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer), Zeile 44 (gezahlte Vorsteuerbeträge) und 45 (an das FA gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer) der Anlage EÜR.
Welche Werte muss man in dem u.g. Beispiel wo angeben? Doppelt sich da nicht was?
Bsp. (Beträge frei erfunden!)
Quartal 1: vereinamte USt 0 EUR, abziehbare Vorsteuer 40 EUR, verbleibender Überschuss 40 EUR
Quartal 2: vereinamte USt 100 EUR, abziehbare Vorsteuer 30 EUR, verbleibende Vorauszahlung 70 EUR
Quartal 3: vereinamte USt 30 EUR, abziehbare Vorsteuer 50 EUR, verbleibender Überschuss 20 EUR
Quartal 4: vereinamte USt 80 EUR, abziehbare Vorsteuer 0 EUR, verbleibende Vorauszahlung 80 EUR
Vielen Dank für eine kurze hilfreiche Antwort.
Grüße
Sandra
Hallo,
Zeile 15 der Anlage EÜR gehört zu den Betriebseinnahmen,
während die Zeilen 44 und 45 Betriebsausgaben darstellen. Insoweit liegt hier keine Doppelerfassung vor. Zeile 15 wird dann ausgefüllt, wenn das Vorauszahlungssoll negativ ist, also es wurden mehr Vorsteuerbeträge verausgabt, als USt eingenommen wurde. In Zeile 44 werden dann noch die gezahlten Vorsteuern eingetragen und Zeile 45 bleibt unausgefüllt. Ist das Vorauszahlungssoll positiv, bleibt Zeile 15 unausgefüllt nur die Zeilen 44 und 45 werden ausgefüllt. Bei deinem Beispiel wären in Zeile 14 210€ (vereinnahmte USt ) einzutragen, in Zeile 44 120€ und in Zeile 45 90€ ( vorausgesetzt das 4. Quartal wurde bis zum 10.01. bezahlt ). Wurden die 80 € aus dem 4. Quartal später gezahlt, gehören diese in das Kalenderjahr in dem gezahlt wurde. In Zeile 45 wären dann 10€ einzutragen.
Gruss
Hallo,
vielen Dank für die super Erklärung.
Also bei einem negativen Vorauszahlungssoll kommt in die Zeile 15 die Differenz aus Zeile 44 und Zeile 14?
Bsp.:
Zeile 14 (vereinahmte USt): 300 EUR
Zeile 44 (gezahlte Vorsteuer): 500 EUR
Zeile 15 (vom FA erstattete USt): 200 EUR
So macht es für mich Sinn. Und die andere Variante (postives Vorauszahlungssoll) ist dann auch klar.
Habe versucht, meine EÜR von 2010 nachzuvollziehen (vom Steuerberater gemacht) - und dort stimmen die Werte gar nicht überein.
Grüße
Hallo tajanando,
dazu noch eine Anmerkung. Die Werte können auch nicht übereinstimmen. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gilt grundsätzlich das Zufluss- Abfluss-Prinzip. Es darf also nie vom Umsatzsteuersoll ausgegangen werden. Lediglich wie im Formular auch bezeichnet dürfen bezahlte oder erstattete Beträge in das Formular eingehen. Bei vierteljährlicher Abgabe also sind in 2011 die Quartale I-III.2011 zu berücksichtigen, wenn Sie bezahlt sind, und dazu das IV. Quartal 2010. Wurden die Anmeldungen nicht bezahlt oder erstattet, sind auch keine Positionen gegeben, die EInfluss auf das Betriebsergebnis haben können. Bitte also ausschließlich IST-Werte verwenden.
Viele Grüße und schönen Sonntag
Hallo,
den Begriff „nie vom Umsatzsteuersoll“ würde ich hier nicht verwenden, denn seit dem BFH Urteil vom 01.08.2007 gehören Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu den wiederkehrenden Ausgaben im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wird also die Umsatzsteuer-Voranmeldung des 4.Quartals z.B. am 02.01. des Folgejahres übermittelt und sofort gezahlt, dann gehört diese zu dem abgelaufenen Kalenderjahr. Es gibt folglich Fälle in denen das Umsatzsteuer-Vorauszahlungssoll, mit den Werten in der Gewinnmittlung übereinstimmt (wenn auch selten).
Gruss
Hallo Arnold,
wie Du schon sagst sehr selten. Das erfordert ja auch, dass das Vorjahr genauso gelaufen ist. Begrifflich handelt es sich dennoch um das IST. Hier gehts ja auch um die Allgemeinheit.
Viele Grüße