Weiß jemand, ob die Zeilen 23-30 der Anlage G immer oder nur in Verbindung mit Angaben rund um den § 35 EStG auszufüllen sind?
Und wenn etwas da rein soll: Ist mit ‚Summe der positiven Einkünfte‘ der Gewinn(soweit positiv) oder der Umsatz gemeint?
Danke und Gruß
Hallo!
Die Zeilen 23-30 sind nur relevant, wenn die Steuerermäßigung für die Gewerbesteuer in Frage kommt. Das heißt wenn für den Betrieb Gewerbesteuer bezahlt wird.
Einkünfte bedeutet immer Einnahmen minus Werbungskosten, also „Gewinn“.
Gruß
Jörg