Jemand hat im Jahr 2007 ab und zu in seinem Beruf auf Lohnsteuerkarte für verschiedene Unternehmen gearbeitet. Dafür muss er ja die „Anlage N“+„Mantelbogen“ ausfüllen oder die „vereinfachte Steuererklärung“!
Im gleichen Jahr hat er aber auch einmal auf eigene Rechnung (nicht in seinem üblichen Beruf) gearbeitet mit Steuernummer. Bei der Rechnung musste er 19% Mehrwertsteuer draufschlagen.
Frage: Muss er für dieses Geld ein neues Formular (z.B. Anlage GSE) ausfüllen? Falls ja, wo müsste er es eintragen und welchen Betrag (mit oder ohne MWSt)? Oder wie gibt man sonst die Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab?
Letzte Frage: Falls man eine Anlage GSE ausfüllen müsste, kann man keine „Vereinfachte Steuererklärung“ machen, oder doch?
die letzte Frage zuerst: richtig, keine vereinfachte Erklärung!
Ansonsten hätten bereits im Jahr 2007 monatliche Voranmeldungen für die USt abgegeben werden müssen! Auf jeden Fall müssen für 2007 Anlage GSE und EÜR und eine USt-Erklärung abgegeben werden! GGf. auch Gewerbesteuererklärung, wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb!
Muss man wirklich alle diese Anlagen (GSE, EÜR und eine USt-Erklärung) einreichen?
Auch wenn man z.B. als DJ einen Abend aufgelegt hat (kein Gewerbebetrieb) und die Rechnung (mit der draufgeschlagenen Mehrwertsteuer) in etwa nur 205 Euro betragen hat?
Und das Jahresbruttoeinkommen auf der Lohnsteuerkarte hat z.B. die 12 000 Euro nicht überschritten.
Für die ganzen Anlagen braucht man ja Hilfe, dass schafft man ja gar nicht mehr allein. Hilft einem das Finanzamt dabei, wenn man sich einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein nicht leisten kann?