Anlage GSE?

Hallo,
mal ein rein hypothetischer Fall:

Jemand hat im Jahr 2007 ab und zu in seinem Beruf auf Lohnsteuerkarte für verschiedene Unternehmen gearbeitet. Dafür muss er ja die „Anlage N“+„Mantelbogen“ ausfüllen oder die „vereinfachte Steuererklärung“!

Im gleichen Jahr hat er aber auch einmal auf eigene Rechnung (nicht in seinem üblichen Beruf) gearbeitet mit Steuernummer. Bei der Rechnung musste er 19% Mehrwertsteuer draufschlagen.
Frage: Muss er für dieses Geld ein neues Formular (z.B. Anlage GSE) ausfüllen? Falls ja, wo müsste er es eintragen und welchen Betrag (mit oder ohne MWSt)? Oder wie gibt man sonst die Mehrwertsteuer ans Finanzamt ab?

Letzte Frage: Falls man eine Anlage GSE ausfüllen müsste, kann man keine „Vereinfachte Steuererklärung“ machen, oder doch?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen Katharina81

Hallo,

die letzte Frage zuerst: richtig, keine vereinfachte Erklärung!

Ansonsten hätten bereits im Jahr 2007 monatliche Voranmeldungen für die USt abgegeben werden müssen! Auf jeden Fall müssen für 2007 Anlage GSE und EÜR und eine USt-Erklärung abgegeben werden! GGf. auch Gewerbesteuererklärung, wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb!

E.

Vielen Dank erstmal für die schnelle Hilfe!

Muss man wirklich alle diese Anlagen (GSE, EÜR und eine USt-Erklärung) einreichen?
Auch wenn man z.B. als DJ einen Abend aufgelegt hat (kein Gewerbebetrieb) und die Rechnung (mit der draufgeschlagenen Mehrwertsteuer) in etwa nur 205 Euro betragen hat?
Und das Jahresbruttoeinkommen auf der Lohnsteuerkarte hat z.B. die 12 000 Euro nicht überschritten.

Für die ganzen Anlagen braucht man ja Hilfe, dass schafft man ja gar nicht mehr allein. Hilft einem das Finanzamt dabei, wenn man sich einen Steuerberater oder einen Steuerhilfeverein nicht leisten kann?

Vielen Dank im voraus
Katharina81

Die UST-ERklärung muss sein, wenn man USt eingenommen hat.
Da kommen vermutlich nur 2 Zahlen rein (Netto und USt).

Die USt gleich zahlen! Es kommt normalerweise kein USt-Steuerbescheid.

… die Rechnung (mit der draufgeschlagenen
Mehrwertsteuer) in etwa nur 205 Euro betragen hat?

EÜR muss bei diesem kleinen Betrag nicht sein.

Einfach Einnahmen und Ausgaben ermitteln (kleine Liste).
Der Gewinn kommt (eine einzige Zahl) in die GSE.

Und das Jahresbruttoeinkommen auf der Lohnsteuerkarte hat z.B.
die 12 000 Euro nicht überschritten.

Das spielt für USt und Gewinn keine Rolle. („andere Baustelle“)

Für die ganzen Anlagen braucht man ja Hilfe, dass schafft man
ja gar nicht mehr allein.

Vermutlich doch. Siehe oben.

Hilft einem das Finanzamt dabei,

Bei der Abgabe kann man die Leuts fragen. Die meisten sind freiundlich.

Gruß JK