Hallo liebe Leute, ich hätte folgende Frage.
Wenn man als Selbständiger Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit hat ist der pauschale Abzug von 25% als Betriebsausgaben möglich. Früher war es so, daß unterhalb der Grenze von 800 DM Jahreseinkommen (nach Abzug der Betriebsausgaben) ein Ausfüllen der Anlage GSE nicht notwendig ist. Gilt das noch so? Kennt jemand den aktuellen Wert? Sind es 400 Euro?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Olaf