Anlage GSE - ?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe meine Anfrage zwar schon an 3 Experten geschrieben, aber ich weiß nicht, ob da eine Antwort kommt (kam meistens nicht - ist ja auch nicht schlimm. Man hat ja nicht immer Zeit). Deshalb meine Frage nochmal hier.

Ich bin kfm. Angestellte und arbeite als diese in einem ganz normalen Job 5 Tage die Woche. Jetzt habe ich mir letztes Jahr im September einen Gewerbeschein geholt, weil ich nebenbei noch Promotionjobs mache (Messen, Ausstellungen etc.).

Meine Lohnsteuererklärung habe ich ganzen Jahre immer allein gemacht. Hat auch super geklappt, weil es bei mir nur die üblichen Eintragungen zzgl. gefahrener KM zur Arbeitsstätte waren.

Dieses Jahr (also für 2002) muss ich aber diese Anlage GSE ausfüllen, da ich das Gewerbe auch „erklären“ muss. Leider bin ich durch Ratschläge einiger Bekannten mit „Halbwissen“ total verunsichert.

Meine Rechnungen habe ich alle ohne MWSt. gestellt, weil ich trotz guter Auftragslage unter diesen 7.235,00 EUR/Jahr bleibe. Mein Bekannter sagte mir bspw. ich kann jetzt 2 Jahre 0,00 EUR Gewinn angeben, werde dann ab dem 3. Jahr allerdings geschätzt.

Meine Fragen sind jetzt:

Wo und was muss ich auf der Anlage GSE eintragen?
Kann ich von meinem Gewinn den Kauf eines Notebook und eines Monitors absetzen?
Kann ich die zu den Einsätzen gefahrenen Kilometer absetzen?
Gibt es diese Schätzung ab dem 3. Jahr wirklich?
Was heißt, ich bin erst ab 7.235,00 EUR ESt-pflichtig? Darunter nicht oder darunter pauschal?

Lieben Dank im Voraus für Eure Mühe!

Bis dann dann.
Kathrin.

hallo,
ich habe auch ein nebenberufliches „Kleingewerbe“ und mache immer eine einfache tabellarische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
(habe da auch schon Computer usw. als Ausgaben angegeben).
Die Differenz wird als (negatives oder positives) Einkommen in der GSE-Anlage eingetragen, dazu alle Einnahme/Ausgabe-Rechnungen usw. mitschicken. Das Einkommen aus dem Nebengewerbe wird bei der normalen Einkommensteuererklärung zum Haupterwerb mit berücksichtigt - also entweder zusätzliches Einkommen = mehr Steuern oder weniger Steuern wegen Verlustes. Die „Kleinunternehmerregelung“ hat nur Einfluss auf die Mehrwertsteuer, wenn du weniger Umsatz hast, ist es richtig, keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen, aber für die Einkommensteuer zählt es ab dem ersten Cent…

Beatrix

Hallo Beatrix,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Leider habe ich nicht so viele Ausgaben bzw. um es genau zusagen, gar keine. Außer mein Benzin, was zu den diversen Einsätzen verfahre.

Was ist damit? Kann ich die auch abziehen? Wenn ja, mit welchem Betrag pro Kilometer? Hin und zurück oder nur einfache Fahrt?

Danke im Voraus,
Kathrin.

Danke für Deine E-Mail! ;o)

Jetzt kann ich loslegen.

für die ungeduldige:

ich habe meine Anfrage zwar schon an 3 Experten geschrieben,
aber ich weiß nicht, ob da eine Antwort kommt (kam meistens
nicht - ist ja auch nicht schlimm. Man hat ja nicht immer
Zeit). Deshalb meine Frage nochmal hier.

hallo kathrin,

hmmmmmmmmm. was soll man dazu sagen. ich schreibe immer, es sei denn, manche anfrager können es nicht abwarten und posten schon bevor man überhaupt antworten kann ins forum. demzufolge wirst du von mir keine antwort per mail erhalten!

Ich bin kfm. Angestellte und arbeite als diese in einem ganz
normalen Job 5 Tage die Woche. Jetzt habe ich mir letztes Jahr
im September einen Gewerbeschein geholt, weil ich nebenbei
noch Promotionjobs mache (Messen, Ausstellungen etc.).

na, das ist doch schön für dich…

Meine Lohnsteuererklärung habe ich ganzen Jahre immer allein
gemacht. Hat auch super geklappt, weil es bei mir nur die
üblichen Eintragungen zzgl. gefahrener KM zur Arbeitsstätte
waren.

das sollte man tatsaechlich hinbekommen als kaufmännische angestellte :wink:

Dieses Jahr (also für 2002) muss ich aber diese Anlage GSE
ausfüllen, da ich das Gewerbe auch „erklären“ muss. Leider bin
ich durch Ratschläge einiger Bekannten mit „Halbwissen“ total
verunsichert.

halbwissen —> am besten vergessen!

Meine Rechnungen habe ich alle ohne MWSt. gestellt, weil ich
trotz guter Auftragslage unter diesen 7.235,00 EUR/Jahr
bleibe. Mein Bekannter sagte mir bspw. ich kann jetzt 2 Jahre
0,00 EUR Gewinn angeben, werde dann ab dem 3. Jahr allerdings
geschätzt.

was für ein bekannter, vergiss ihn, zumindest in steuersachen ist er der FALSCHE ansprechpartner für dich!

also, die kleinunternehmergrenze (umsatzsteuerlich), wonach du in deinen rechnungen keine umsatzsteuer ausweisen darfst beträgt gem. § 19 UStG 16.620 EUR gesamtumsatz im jahr.

da du hier drunter bleibst, ist die kleinunternehmerregelung für dich sicherlich auch weiter sinnvoll, da du wie im anderen posting geschrieben hast, keine weiteren betriebsausgaben anfallen!

wenn du wie dein bekannter sagt, nur ein NULL einträgst, hinterziehst du mitunter steuern, da bei dir ein gewinn angefallen ist (umsaetze minus kaum kosten ist bei mir gewinn). ich glaube nicht, das du scharf darauf bist, post von der bußgeld-strafsachenstelle deines finanzamtes zu bekommen, gerade nachdem du hier unter deinem echten namen gepostet hast. eine schätzung nach aufforderung ist meistens auch mit einem verspätungszuschlag verbunden und entbindet nicht von der abgabe einer korrekten steuererklärung. insoweit GROSSER unfug, was du gehört hast!

Wo und was muss ich auf der Anlage GSE eintragen?
Kann ich von meinem Gewinn den Kauf eines Notebook und eines
Monitors absetzen?
Kann ich die zu den Einsätzen gefahrenen Kilometer absetzen?

du hast umsaetze erzielt, hier machst du wie bereits angemerkt eine kleine exceltabelle. umsaetze (die auch schon im jahr 2002 dir zugeflossen sind) machen deine „betriebseinnahmen“ ausgaben hast du nur kilometerkosten und abschreibungen für betriebsmittel.

als AfA kannst du (ohne zu wissen, wie hoch der betriebliche nutzungsanteil für dein laptop ist) 33,33% von den anschaffungskosten der gerätschaften, da ich davon ausgehe, das sie ingesamt über 410,- gekostet haben.

kilometer kannst du im rahmen der pauschalen abrechnen, also 30ct ansatz pro gefahrenen und mit fahrtenbuch nachgewiesenen kilometer. ein ansatz von benzin und anderen kfz-kosten kommt m.E. nicht in betracht, da das kfz privatvermögen ist (notwendiges), wenn du immer „viele kilometer als arbeitnehmer abzusetzen hast“.

ergo, ist deine gewinnermittlung so:

umsaetze

  • AfA für computer und monitor
  • km x 0,30
    = gewinn aus gewerbebetrieb

diese absolute zahl kommt in die anlage GSE zeile 3.

Gibt es diese Schätzung ab dem 3. Jahr wirklich?

NEIN: HUMBUG!

Was heißt, ich bin erst ab 7.235,00 EUR ESt-pflichtig?

das bedeutet, das einkommensteuer erst ab einem bestimmten zu versteuernden einkommen entsteht. in deinem fall fliessen aber in das „zu versteuernde einkommen“ nicht nur dein gewinn aus gewerbe, sondern auch deine einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (bruttolohn - werbungskosten). insoweit gehe ich davon aus, das du die tariffreibetragsgrenze bei weitem übersteigen wirst, oder?

gruss vom

showbee

Hallo Showbee,

hast mich ertappt - bin bisweilen wirklich ungeduldig. Kommt halt drauf an, um was es geht. Das mir Experten auf Anfragen nicht geantwortet haben, war nicht in diesem Brett, sondern in einem anderen.

Ansonsten vielen lieben Dank für Deine Antwort. Mit der und der von Beatrix plus die Links habe ich jetzt alles zusammen. Mein Elsterformular ist schon ausgefüllt und morgen gebe ich es beim FA ab.

Danke nochmals an Euch beide. ;o)
Gruß Kathrin.