für die ungeduldige:
ich habe meine Anfrage zwar schon an 3 Experten geschrieben,
aber ich weiß nicht, ob da eine Antwort kommt (kam meistens
nicht - ist ja auch nicht schlimm. Man hat ja nicht immer
Zeit). Deshalb meine Frage nochmal hier.
hallo kathrin,
hmmmmmmmmm. was soll man dazu sagen. ich schreibe immer, es sei denn, manche anfrager können es nicht abwarten und posten schon bevor man überhaupt antworten kann ins forum. demzufolge wirst du von mir keine antwort per mail erhalten!
Ich bin kfm. Angestellte und arbeite als diese in einem ganz
normalen Job 5 Tage die Woche. Jetzt habe ich mir letztes Jahr
im September einen Gewerbeschein geholt, weil ich nebenbei
noch Promotionjobs mache (Messen, Ausstellungen etc.).
na, das ist doch schön für dich…
Meine Lohnsteuererklärung habe ich ganzen Jahre immer allein
gemacht. Hat auch super geklappt, weil es bei mir nur die
üblichen Eintragungen zzgl. gefahrener KM zur Arbeitsstätte
waren.
das sollte man tatsaechlich hinbekommen als kaufmännische angestellte 
Dieses Jahr (also für 2002) muss ich aber diese Anlage GSE
ausfüllen, da ich das Gewerbe auch „erklären“ muss. Leider bin
ich durch Ratschläge einiger Bekannten mit „Halbwissen“ total
verunsichert.
halbwissen —> am besten vergessen!
Meine Rechnungen habe ich alle ohne MWSt. gestellt, weil ich
trotz guter Auftragslage unter diesen 7.235,00 EUR/Jahr
bleibe. Mein Bekannter sagte mir bspw. ich kann jetzt 2 Jahre
0,00 EUR Gewinn angeben, werde dann ab dem 3. Jahr allerdings
geschätzt.
was für ein bekannter, vergiss ihn, zumindest in steuersachen ist er der FALSCHE ansprechpartner für dich!
also, die kleinunternehmergrenze (umsatzsteuerlich), wonach du in deinen rechnungen keine umsatzsteuer ausweisen darfst beträgt gem. § 19 UStG 16.620 EUR gesamtumsatz im jahr.
da du hier drunter bleibst, ist die kleinunternehmerregelung für dich sicherlich auch weiter sinnvoll, da du wie im anderen posting geschrieben hast, keine weiteren betriebsausgaben anfallen!
wenn du wie dein bekannter sagt, nur ein NULL einträgst, hinterziehst du mitunter steuern, da bei dir ein gewinn angefallen ist (umsaetze minus kaum kosten ist bei mir gewinn). ich glaube nicht, das du scharf darauf bist, post von der bußgeld-strafsachenstelle deines finanzamtes zu bekommen, gerade nachdem du hier unter deinem echten namen gepostet hast. eine schätzung nach aufforderung ist meistens auch mit einem verspätungszuschlag verbunden und entbindet nicht von der abgabe einer korrekten steuererklärung. insoweit GROSSER unfug, was du gehört hast!
Wo und was muss ich auf der Anlage GSE eintragen?
Kann ich von meinem Gewinn den Kauf eines Notebook und eines
Monitors absetzen?
Kann ich die zu den Einsätzen gefahrenen Kilometer absetzen?
du hast umsaetze erzielt, hier machst du wie bereits angemerkt eine kleine exceltabelle. umsaetze (die auch schon im jahr 2002 dir zugeflossen sind) machen deine „betriebseinnahmen“ ausgaben hast du nur kilometerkosten und abschreibungen für betriebsmittel.
als AfA kannst du (ohne zu wissen, wie hoch der betriebliche nutzungsanteil für dein laptop ist) 33,33% von den anschaffungskosten der gerätschaften, da ich davon ausgehe, das sie ingesamt über 410,- gekostet haben.
kilometer kannst du im rahmen der pauschalen abrechnen, also 30ct ansatz pro gefahrenen und mit fahrtenbuch nachgewiesenen kilometer. ein ansatz von benzin und anderen kfz-kosten kommt m.E. nicht in betracht, da das kfz privatvermögen ist (notwendiges), wenn du immer „viele kilometer als arbeitnehmer abzusetzen hast“.
ergo, ist deine gewinnermittlung so:
umsaetze
- AfA für computer und monitor
- km x 0,30
= gewinn aus gewerbebetrieb
diese absolute zahl kommt in die anlage GSE zeile 3.
Gibt es diese Schätzung ab dem 3. Jahr wirklich?
NEIN: HUMBUG!
Was heißt, ich bin erst ab 7.235,00 EUR ESt-pflichtig?
das bedeutet, das einkommensteuer erst ab einem bestimmten zu versteuernden einkommen entsteht. in deinem fall fliessen aber in das „zu versteuernde einkommen“ nicht nur dein gewinn aus gewerbe, sondern auch deine einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (bruttolohn - werbungskosten). insoweit gehe ich davon aus, das du die tariffreibetragsgrenze bei weitem übersteigen wirst, oder?
gruss vom
showbee