Hallo
Bei den jüngsten Steueränderungen für 2011 (Steuerjahr 2010) wurde in der Presse geschrieben, dass man die Anlage KAP auch dann nicht mehr ausfüllen muss, wenn man außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend macht (Arzneimittel, Büromaterial etc.)
Leider liest man jetzt davon nichts mehr.
Weiß jemand ob auch dieser Aspekt von der Regierung umgesetzt wurde?
Grüße von
UWE