Anlage KAP bei selbstgenutzer ETW

Guten Tag,
für die ETW muss ich für die Rücklagen die Alnage KAP ausfüllen. mein Verwalter gibt mir eine Abrechnung, in der die Rücklagen und alles für die Gemeinschaft gesamt und jeweils mein Anteil genannt ist.
Nun listet er bei den Erträgen für die Rücklagen nur pauschal eine Zeile Zinsertrag und eine Zinssteuer, je für die Gemeinschaft gesamt und mein Anteil aus.
Auf der KAP soll ich nun den ertrag und dann die Steuer gesplittet benennen?
Was tun?
Danke
M

Hallo, nur der eigene Anteil kommt in die Anlage KAP. Gruß

Ja - schon klart. Aber reicht der Eintrag von Zinsertrag und Zinssteuer, mehr wird in der verwalterabrechnung nicht angegeben