Anlage KAP Einkommensteuer 2009

Zur Anlage KAP, Einkommensteuererklärung 2009 ergibt sich bei mir z. B. folgendes:

Bank A: Kapitalertrag 970 Euro
Freistellungsauftrag 293 Euro

Bank B: Kapitalertrag 12 Euro
Freistellungsauftrag 508 Euro

Bank C: Kapitalertrag 80 Euro
Freistellungsauftrag 0 Euro

Bank D: Kapitalertrag 160 Euro
Freistellungsauftrag 0 Euro

Meine Frage: Welche Beträge trage ich in der Zeile 14 und 14a ein ?

Zweite Frage: In welcher Zeile kann ich Bankgebühren geltend machen ?

Dritte Frage: Kreutze ich auch Zeile 4 oder 5 an. Wenn ja, wann ?

Vierte Frage: Und wie sieht das mit den Zeilen 59 und 60 , Verrechnung von Altverlusten aus. Muss oder sollte ich da was ankreuzen?

Hallo
Ich habe die Anlage KAP noch nie ausfüllen müssen daher kann ich dir leider nicht helfen
LG Mausi123

Hallo,

sorry bin grad im Urlaub.

Hallo,
Mit den Zeilen kenne ich mich nicht so genau aus,da ich meine Steuer von einem Steuerberater mache lasse.
Aber Sie müssen dringend ihre Freistellungsanträge ändern lassen.Vor allem für Bank A würde ich 700.-€ Freistellung beantragen,Bank D den Rest 101.-€. Für Bank B+C würde ich keinen Freistellungsauftrag beantragen,da die sehr niedrig sind,dafür zahlen Sie wenig Steuer.Für das Jahr 2009 +2010 werden Sie es nicht mehr ändern können.Das Finanzamt wird Sie daraufhin auffordern die Freistellungsaufträge zu ändern.Sie bekommen dadurch nur einen sehr geringen Teil zurück.Es sind 2 Jahre mit Verlust!
Um die Freistellungsanträge zu ändern müssen Sie sich an die jeweilige Bank wenden.
Bankgebühren kann man nicht von der Steuer absetzen.
Tip:wenn Sie auf jedem Konto mehr als 1250.-€ ständig draufhaben dann können Sie ihre Bank auffordern die Kontogebühren einzustellen,falls nicht dann die Bank wechseln.Es gibt heute schon so viele Banken die dafür sogar1-2% Zinsen zahlen.

Gruß
monika61

Hallo,
sollen alle Einnahmen erklärt werden oder nur bestimmte?
Zu 1. Erläuterung lesen
Zu 2. Geht nicht mehr, gibt keine Werbungskosten mehr
Zu 3. Ist die Frage, was gewünscht wird, was ist beabsichtigt?
Zu 4. Kommt darauf an, um welche Verluste es sich handelt. Rechnest du nächstes Jahr wieder mit Gewinnen? Wie es sich am besten auf die Steuersatz auswirkt.

Gruß

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

zu 2.) Kosten können nicht mehr geltend gemacht werden.

zu 3.) Zeile 4 ankreuzen wenn die Abzugsteuer überprüft werden soll.

zu 1.) Zeile 14: Der sich tatsächlich ausgewirkte Pauschbetrag.

Hallo Gruenfink,

da ich die Anlage KAP leider nicht vorliegen habe, kann ich Dir auch keine Hilfe zur technischen Ausfüllung geben.

Ich empfehle Dir die Steuer-CD „Elster“ beim FA zu besorgen. Dort gibst Du alle Angaben elektronich auf Deinem PC ein; bei Fehlern meldet sich das Programm. Viele Hilfen sind hinterlegt.

Im Zweifel würde ich Summen bilden und diese Summen als Anlage erläutern.

Bankgebühren = Werbungskosten entsprechend absetzen oder bei den Einnnahmen kürzen und erläutern.

Altverluste in jedem Fall angeben; das FA kürzt schon.

MfG

Stefan Seidel