Zur Anlage KAP, Einkommensteuererklärung 2009 ergibt sich bei mir z. B. folgendes:
Bank A: Kapitalertrag 970 Euro
Freistellungsauftrag 293 Euro
Bank B: Kapitalertrag 12 Euro
Freistellungsauftrag 508 Euro
Bank C: Kapitalertrag 80 Euro
Freistellungsauftrag 0 Euro
Bank D: Kapitalertrag 160 Euro
Freistellungsauftrag 0 Euro
Meine Frage: Welche Beträge trage ich in der Zeile 14 und 14a ein ?
Zweite Frage: In welcher Zeile kann ich Bankgebühren geltend machen ?
Dritte Frage: Kreutze ich auch Zeile 4 oder 5 an. Wenn ja, wann ?
Vierte Frage: Und wie sieht das mit den Zeilen 59 und 60 , Verrechnung von Altverlusten aus. Muss oder sollte ich da was ankreuzen?