Anlage KAP und Dividende aus Volksbankanteilen

Bei Volksbanken kann man (wenn man Kunde ist) Anteile kaufen, für die es dann jährlich eine Dividende gibt.
Die muss dann bei der EInkommensteuererklärung sicherlich in Anlage KAP.
Aber wohin - Zeile 21 oder Zeile 22?
Und macht es was, wenn es falsch ausgefüllt wurde?

Gruß JoKu

Da es Dividenden sind gehören sie in Zeile 21

Da es Dividenden sind gehören sie in Zeile 21

Hallo,

muss IMMER eine Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn Genossenschaftsanteile anfallen ? Oder sind da auch die freibeträge maßgeblich ?

Gruß
rakete

Hallo,

muss IMMER eine Anlage KAP ausgefüllt werden, wenn
Genossenschaftsanteile anfallen ? Oder sind da auch die
freibeträge maßgeblich ?

Auch da sind die Freibeträge maßgeblich. Wie bei allen Kapitalerträgen.

Genossenschaftsanteile bzw. deren Erträge werden wie Aktien behandelt. Sie verbriefen genauso wie Aktien den Anteil an einer Gesellschaft.

Die Erträge unterliegen auch einer hälftigen Besteuerung.

Gruss
Börsenfan1968

Danke für die rasche Info!

Gruß JoKu

Besagter Kunde X füllt sie (obwohl unter dem Freibetrag) aus, weil es bei 2 Konten zu kleine bzw. keinen Freistellungsauftrag gab.
Die abgezogene Steuer ist ja vorausgezahlte Steuer und kann somit zumindet teilweise „zurückgeholt“ werden.

Gruß
JoKu

Hallo,

Auch da sind die Freibeträge maßgeblich. Wie bei allen
Kapitalerträgen.

Genossenschaftsanteile bzw. deren Erträge werden wie Aktien
behandelt. Sie verbriefen genauso wie Aktien den Anteil an
einer Gesellschaft.

Das heisst, wenn ich mit Sparzinsen und Genossenschaftsanteilen (genau gesagt,die HÄLFTE der Devidenden, die nicht besteuerte Hälfte bleibt außer Betracht) unter der maßgeblichen Grenze liege, muss keine Anlage KAP abgegeben werden ?

Gruß
rakete

Hallo,

Das heisst, wenn ich mit Sparzinsen und
Genossenschaftsanteilen (genau gesagt,die HÄLFTE der
Devidenden, die nicht besteuerte Hälfte bleibt außer Betracht)
unter der maßgeblichen Grenze liege, muss keine Anlage KAP
abgegeben werden ?

so ist es.
Die Formulierung im dem EkSt-Formular 2006:
Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen betragen nicht mehr als 1421 €, bei Zusammenveranlagung
2 842 € (zur Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und bei vergüteter
Körperschaftsteuer bitte Anlage KAP abgeben).

ist da nicht so ganz glücklich.

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