Hi,
Annahmen:
Der Steuerpflichtige hat immer jährlich eine Steuererklärung abgegeben.
abhängige Beschäftigung --> Einkommen, Alleinstehend.
Freibetrag Kapitaleinkünfte 801.
dazu Zins und Dividendeneinkünfte aus Aktien,
Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien.
Keine Mieteinnahmen und keine Nebenjobs.
Fragen:
1
Besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?
2
Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Anlage KAP? Link gelesen, dennoch fraglich.
Grund der Frage:
Allein Kapitaleinkünfte wurden an der „Bank-Quelle“ versteuert, unter Anrechnung des Freibetrags 801.
Wird Anlage KAP eingereicht, scheint eine Nachzahlung zu folgen, ohne Anlage KAP eine Rückerstattung.
3
Wenn eine Steuererklärung abgegeben wird, fordert dann ggf. das FA die Anlage KAP nach?
Weiterer Grund der Frage:
3.1
Was passiert mit einem beabsichtigten Verlustvortrag aus Veräußerungsverlusten?
3.2
Kann der nur dann beantragt werden, wenn auch eine Anlage KAP abgegeben wurde?
Die Bank teilte jedoch mit, sie habe die Verluste aus 2016 bereits in den „Topf“ von 2017 übertragen,
eine separate Verlustbestätigung hätte man rechtzeitig beantragen müssen.
In der Erträgnisaufstellung sind die Verluste aber ausgewiesen.
4
Kann der Steuerpflichtige also noch eine Verlustvortrag beim FA beantragen?
5
Kann man Verluste aus AKtienverkäufen mit Dividendenerträgen verrechnen?
Viele Fragen, danke vorab!
LG
Frank