Anlage KAP und Folgen bei Nichtabgabe!?

Hi,

Annahmen:
Der Steuerpflichtige hat immer jährlich eine Steuererklärung abgegeben.
abhängige Beschäftigung --> Einkommen, Alleinstehend.
Freibetrag Kapitaleinkünfte 801.
dazu Zins und Dividendeneinkünfte aus Aktien,
Veräußerungsgewinne und -verluste aus Aktien.

Keine Mieteinnahmen und keine Nebenjobs.

Fragen:
1
Besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?

2
Besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Anlage KAP? Link gelesen, dennoch fraglich.
Grund der Frage:
Allein Kapitaleinkünfte wurden an der „Bank-Quelle“ versteuert, unter Anrechnung des Freibetrags 801.
Wird Anlage KAP eingereicht, scheint eine Nachzahlung zu folgen, ohne Anlage KAP eine Rückerstattung.

3
Wenn eine Steuererklärung abgegeben wird, fordert dann ggf. das FA die Anlage KAP nach?

Weiterer Grund der Frage:
3.1
Was passiert mit einem beabsichtigten Verlustvortrag aus Veräußerungsverlusten?
3.2
Kann der nur dann beantragt werden, wenn auch eine Anlage KAP abgegeben wurde?

Die Bank teilte jedoch mit, sie habe die Verluste aus 2016 bereits in den „Topf“ von 2017 übertragen,
eine separate Verlustbestätigung hätte man rechtzeitig beantragen müssen.
In der Erträgnisaufstellung sind die Verluste aber ausgewiesen.

4
Kann der Steuerpflichtige also noch eine Verlustvortrag beim FA beantragen?
5
Kann man Verluste aus AKtienverkäufen mit Dividendenerträgen verrechnen?

Viele Fragen, danke vorab!
LG
Frank

Verluste bekommst du nur, wenn du auch Gewinne versteuerst. Ansonsten ist durch die Abgeltungssteuer die Besteuerung der Kapitaleinkünfte abgegolten. Also, wenn die Bank Kapitalerstragsteuer einbehalten und abgeführt hat, dann brauchst du nichts mehr zu erklären, alles roger in Kambodscha!

Danke RotAlge,

wie du sagst, Gewinne wurden ja mit 25 % versteuert - Du meinst also eine Anlage KAP müsste daher nicht abgegeben werden!?
Und den Verlustvortrag kann man dennoch und auch ohne Anlage KAP beantragen!?

Oder erübrigt sich das eben sowieso, da die Bank es ja den Verlusttopf von 2016 zu 2017 übertrug?!

LG
Frank