HAllo,
Angenommen jemand ist dabei seine Steuer für 2009 zu erledigen.
Nun stellt sich dieser Jemand die Frage, ob er für 2009 die Anlage KAP und SO ausfüllen muss, wenn hier ein Betrag über 801€ Zinseinnahmen und Gewinne aus Aktienverkäufen zusammengekommen ist, oder hat sich das mit dem sofortigem Abzug der Abgeltungssetuer erledigt?
Einnahmen wurden nur bei deutschen Banken erzielt und das zu versteuernde EInkommen liegt über 30000€.
Ok nun noch eine Frage
Sollte dieser Jemand nun bei 3 Banken Zinseinnahmen haben, aber nur bei einer Bank einen Freistellungsauftrag über 600€ erteilt haben, dort sagen wir mal 650€ Einnahmen gehabt haben, steht ja noch ein Rest von 201€ zu Verfügung. Nun wurde bei Bank 2 200€ und bei Bank 3 250€ erwirtschaftet.
Hier ist der Jemand der Meinung, dass es reicht um die zuviel gezahlten Abgaben einfach die Angaben von Bank 1 und 2 einzutragen, da hier ja die Summe über 801€liegt und den Auszug von Bank 3 zu den Akten legen kann, oder muss er diese auch angeben??
Die letzten Jahre war die Steuer kein Problem, aber dieses Jahr ist ist irgendwie der Wurm drin 
Danke für hoffentlich helfende Antworten