Anlage KAP zur Erfassung der Kirchensteuer?

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Einzelner/Ehepaar hat über 801€/1602€ Kapitalerträge bei verschiedenen Banken gehabt; teilweise seien ausreichend Freistellungsaufträge vorhanden.

Nun wissen aber nicht alle Banken, dass diese Kunden auch Kirchensteuer zu zahlen haben. die KiSt wurde dementsprechend nicht abgeführt. - Sind die Kunden dann verpflichtet, eine Anlage KAP auszufüllen, damit die Kirchensteuer korrrigiert wird?

Oder merkt das FAmt durch die Meldungen der Banken automatisch, dass KiSt nachzuzahlen ist?

Grüße JoKu

Hallo,

der Kunde sollte sich mal die Anlage KAP, Zeile 6 ansehen.
Dann entfällt die Frage.

Gruß von TrixiMaus