Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, ein Einzelner/Ehepaar hat über 801€/1602€ Kapitalerträge bei verschiedenen Banken gehabt; teilweise seien ausreichend Freistellungsaufträge vorhanden.
Nun wissen aber nicht alle Banken, dass diese Kunden auch Kirchensteuer zu zahlen haben. die KiSt wurde dementsprechend nicht abgeführt. - Sind die Kunden dann verpflichtet, eine Anlage KAP auszufüllen, damit die Kirchensteuer korrrigiert wird?
Oder merkt das FAmt durch die Meldungen der Banken automatisch, dass KiSt nachzuzahlen ist?
Grüße JoKu