Hallo,
mal angenommen A und B unterliegen durch Heirat in 2010 erstmalig der Zusammenveranlagung. A ist normaler AN mit Werbungskosten > Pauschbetrag.
B befristet beschäftigt und seit Ende 2009 in Mutterschutz, anschl. in Elternzeit. Währenddessen lief der befristete Arbeitsvertrag aus, daher bis Jahresende ohne Beschäftigung.
Muss A in der gem. Steuererklärung für B überhaupt eine Anlage N ausfüllen, da ausschliesslich Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld von KK und Zuschuss vom ehem. AG, Elterngeld bis Jahresende) empfangen wurden?
Für B liegt lediglich eine Lohnsteuerbescheinigung über den Zuschlag zum Mutterschaftsgeld vor (alle anderen Zeilen betragen Null).
Vielen Dank für die Antworten!