Anlage N oder GSE?

Hallo,

wenn jemand im Jahr 2004 als Freiberufler bei zwei Arbeitgebern mit zwei Lohnsteuerkarten beschäftigt war, und zusätzlich noch honorierte Aushilfstätigkeiten für verschiedene Projekte gemacht hat, (für die Rechnungen gestellt wurden),- wo müssen diese Rechnungen angegeben werden, um sie zu versteuern? Zusätzlich auf der Anlage N, oder in der Anlage GSE, obwohl kein Gewerbe vorliegt?

Ich hoffe die Frage ist verständlich formuliert.

Danke für Antworten!!!

Hi susanne,

zusätzlich noch honorierte Aushilfstätigkeiten

das gehört in die Anlage GSE, obwohl kein Gewerbe vorliegt. Genauer: Das ist völlig unabhängig davon, ob ein Gewerbe vorliegt. Ob das Finanzamt die Leistung dann als gewerblich oder freiberuflich einstuft, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß Ralf

wenn jemand im Jahr 2004 als Freiberufler bei zwei
Arbeitgebern mit zwei Lohnsteuerkarten beschäftigt war, und
zusätzlich noch honorierte Aushilfstätigkeiten für
verschiedene Projekte gemacht hat, (für die Rechnungen
gestellt wurden),- wo müssen diese Rechnungen angegeben
werden, um sie zu versteuern? Zusätzlich auf der Anlage N,
oder in der Anlage GSE, obwohl kein Gewerbe vorliegt?

hallo,

als freiberufler: anlage GSE, ZWEITE seite! aber wenn die rechnungen an die arbeitgeber gingen, wird das finanzamt diese als bruttolohn „umqualifizieren“. nebenbei: ein selbstständige freiberufliche tätigkeit ist zwar nicht beim gewerbeamt anzumelden, wohl aber über eine steuerliche anmeldung beim finanzamt.

bei andauernder selbst. taetigkeit ist belegsammeln und aufstellung einer gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG pflicht… ab nächstes jahr dann mit formular.

gruss vom

showbee