Hi,
man ist beim Finanzamt gemeldet und nimmt die Kleinunternehmerregel in Anspruch. Für einen Zeitraum von einer Woche arbeitet man pro Jahr auch auf Lohsteuerbasis. Daher muss auch die Anlage N immer eingereicht werden. Gleichzeitig bezieht man ALG 2.
Nun hat man festgestellt, dass man die Punkte 29 und 30 der Anlage N nie ausgefüllt hat. Wurde echt immer übersehen und ist einem erst in diesem Jahr aufgefallen.
Ist das auch nötig wenn man ALG 2 bezieht?
Beste Grüße
Maternus