Anlage N, Punkt 29 u. 30 auch bei ALG 2 ausfüllen?

Hi,

man ist beim Finanzamt gemeldet und nimmt die Kleinunternehmerregel in Anspruch. Für einen Zeitraum von einer Woche arbeitet man pro Jahr auch auf Lohsteuerbasis. Daher muss auch die Anlage N immer eingereicht werden. Gleichzeitig bezieht man ALG 2.
Nun hat man festgestellt, dass man die Punkte 29 und 30 der Anlage N nie ausgefüllt hat. Wurde echt immer übersehen und ist einem erst in diesem Jahr aufgefallen.

Ist das auch nötig wenn man ALG 2 bezieht?

Beste Grüße
Maternus

Servus,

ALG 2 unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, auf den sich die Angaben in Zeile 29 und 30 beziehen - es ist keine Lohnersatzleistung, sondern eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Von daher ganz richtig, dass da nix ausgefüllt wurde. Weitermachen ;-)!

Schöne Grüße

MM

Sehr gut. Danke Dir!
So hatte man das sich auch gedacht. Aber trotzdem wollte man hierzu lieber nochmal eine Expertenmeinung hören.

Schöne Ostern
Maternus

Aber was hat das jetzt mit der Umsatzsteuer zu tun?

Nichts. War aber auch gar nicht die Frage!

Doch. Da:

Du weißt aber schon, dass hinter einer Frage immer ein Fragezeichen steht? :wink:

Die Frage lautet:

Alles andere ist doch lediglich die Beschreibung des Sachverhaltes um dann anschließend die besagte Frage zu stellen.

Also die Sachverhaltsdarstellung gehört m.E. schon zur Frage dazu.

Aha! Na denn…