Anlage- oder Finanzberatung?

Hallo Fachleute,

Onlinebanken verlocken ihre Kunden zum Kauf von Wertpapieren über ihre Internetseiten, auf denen umfassende Infos über interessierende Wertpapiere gegeben werden. Wenn nun ein Kunde aufgrund dieser Infos einen Fonds o.ä. kauft, stellen diese Infos rechtlich eine Anlagen- oder Finanzberatung dar, oder sind sie vollkommen bedeutungslos?

Danke für Eure Auskünfte

Wolfgang D.

Sie können gar keine Anlage oder Finazberatung darstellen, da der Kunde hier selbst verantwortlich ist und auch kein Berater die Möglichkeit hat zu prüfen ob das Produkt zum Kunden und seinen tatsächlichen Anlagezielen und in die Vermögensverhältnisse passt.

Womit ich nicht sagen will, dass dies in der Praxis bei der Beratung immer richtig läuft…

Gruss HighQ

Hallo,

wie kann denn eine Bank dafür haften wenn du die Orders alle selbst ausführst.
Hier geht es nur um Informationen und ggf. Hilfestellugnen für Sektoren oder Themenvorschläge.

Irgendwo muss es ja auch einen Unterschied geben zwischen einer Beraterbank und einem online Broker.

Mfg
S.

Hallo,

welche Pflichten die Bank hatte, ist abhängig vom Datum des Wertpapierkaufs. So sind z.B. abhängig von Standardfragen nach WpHG Wertpapiere bestimmter Risikoklassen automatisch gesperrt. Für nicht erfolgte Beratung dürfte sich außerdem in den Unterlagen ein Hinweis finden.

Bei Onlinebanken ist es üblich, dass im Gegenzug zu nicht erfolgter Beratung (und Haftung) ganz oder teilweise auf den Ausgabeaufschlag (=Vertriebsprovision) verzichtet wird. Viele Sparfüchse fallen damit auf die Nase. Sofern die WpHG-Regelungen von der Bank eingehalten wurden, ist der Verlust dann „Privatvergnügen“.

Viele Grüße
oscar.