Anlage R

Hallo,

beim Vergleich der Formulare für Rentner 2009/2010 fällt auf, dass bei den Leibrenten 2010 „ausl. Renten“ aufgenommen wurden. Ging diese Erweiterung mit einer Gesetzesänderung einher, unter welchem § kann man das nachlesen?
Welchen Freibetrag haben Schweizer Altersrenten?

Dank und Gruß!
Franz

Hallo,

keine Gesetzesänderung, sondern nur eine Änderung in den Formularen.

Ausländische Renten waren auch seither anzugeben, nur in der Anlage AUS.

Ausländische Renten sind in der Regel steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt (das heißt, sie erhöhen den persönlichen Steuersatz), so weit kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anders aussagt.
Für Renten aus der Schweiz jedenfalls gilt diese Regelung.

Gruß
Lawrence

Danke Lawrence!

Für Laien hört sich das seltsam an: Eine Einkunft ist steuerfrei, trotzdem erhöht sie die Steuer.

Gruß Franz