Hallo,
wie ich es verstanden habe, kann ein Mann Unterhaltszahlungen an seine Ex-Ehefrau bei der Steuererklärung in den Anlagen „Unterhalt“ und „U“ vermerken oder aber als besondere Belastung an anderer Stelle. Wo wäre diese andere Stelle?
Wählt man die erste Variante, dann muss die Unterhaltsempfängerin die Anlage U unterschreiben und dann auch ihrerseits eine Steuererklärung abgeben. Im Allgemeinen muss sie dann Steuern auf die Unterhaltszahlungen nachzahlen, die ihr der Ex-Mann, der Unterhaltsgeber, netterweise wieder erstatten kann.
So scheint es mir, als wäre es viel einfacher und vielleicht auch für den Unterhaltsgeber günstiger, die Anlagen U und Unterhalt nicht abzugeben, sondern die Unterhaltszahlungen als besondere Belastung zu vermerken. Habe ich das richtig verstanden?
Was gibt es zu beachten?
Tychi