Unterstützung bedürftiger Personen
Hi,
wie ich es verstanden habe, kann ein Mann Unterhaltszahlungen
an seine Ex-Ehefrau bei der Steuererklärung in den Anlagen
„Unterhalt“ und „U“ vermerken oder aber als besondere
Belastung an anderer Stelle. Wo wäre diese andere Stelle?
Zurück zur Frage: Es sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
und was sagst du zu § 33a Abs. 1 AO?
/t/unterhaltsleistung-einkommen-uebersteigt-7680-e/5…
Schöne Grüße
C.