Anlage U oder besondere Belastung?

Hallo,

wie ich es verstanden habe, kann ein Mann Unterhaltszahlungen an seine Ex-Ehefrau bei der Steuererklärung in den Anlagen „Unterhalt“ und „U“ vermerken oder aber als besondere Belastung an anderer Stelle. Wo wäre diese andere Stelle?
Wählt man die erste Variante, dann muss die Unterhaltsempfängerin die Anlage U unterschreiben und dann auch ihrerseits eine Steuererklärung abgeben. Im Allgemeinen muss sie dann Steuern auf die Unterhaltszahlungen nachzahlen, die ihr der Ex-Mann, der Unterhaltsgeber, netterweise wieder erstatten kann.
So scheint es mir, als wäre es viel einfacher und vielleicht auch für den Unterhaltsgeber günstiger, die Anlagen U und Unterhalt nicht abzugeben, sondern die Unterhaltszahlungen als besondere Belastung zu vermerken. Habe ich das richtig verstanden?
Was gibt es zu beachten?

Tychi

wie ich es verstanden habe, kann ein Mann Unterhaltszahlungen
an seine Ex-Ehefrau bei der Steuererklärung in den Anlagen
„Unterhalt“ und „U“ vermerken oder aber als besondere
Belastung an anderer Stelle. Wo wäre diese andere Stelle?

Ist damit gemeint: „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung und macht Sonderausgaben“?

Zurück zur Frage: Es sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

Wählt man die erste Variante, dann muß die
Unterhaltsempfängerin die Anlage U unterschreiben und dann
auch ihrerseits eine Steuererklärung abgeben.

Ja.

Im allgemeinen
muß sie dann Steuern auf die Unterhaltszahlungen nachzahlen,

Kommt auf die restlichen Einnahmen der Exfrau an, kann man pauschal nur mit vielleicht beantworten.

die ihr der Ex-Mann, der Unterhaltsgeber, netterweise wieder
erstatten kann.

Ja, kann er. Muß er nur vielleicht. Sollte er also nur, wenn er dies muß.

So scheint es mir, als wäre es viel einfacher und vielleicht
auch für den Unterhaltsgeber günstiger, die Anlagen U und
Unterhalt nicht abzugeben, sondern die Unterhaltszahlungen als
besondere Belastung zu vermerken. Habe ich das richtig
verstanden?

Nein.

Was gibt es zu beachten?

Zum Beispiel, daß die Unterhaltszahlungen Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 EStG sind bzw. sein können (siehe dort), keine außergewöhnlichen Belastungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Roland,

danke für deine Antwort.

Zu Anlage U: Nehmen wir an, der Mann hat die Anlage U mit Zustimmung der Unterhaltsempfängerin im Jahr 2010 für das Jahr 2009 eingereicht. Muss er sie dann Jahr für Jahr aufs Neue abgeben oder gilt sie auch alle Folgejahre solange bis sie widerrufen wird? Und hätte dieser Widerruf dann noch im Jahr 2009 erfolgen müssen, damit er 2010 gültig wird? So verstehe ich den Satz: Der Widerruf ist vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Zustimmung erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Und was heißt „erklären“? Muss man einen erklärenden Aufsatz mit einreichen, in dem die Gründe für den Widerruf dargelegt sind? Oder heißt „Widerruf erklären“ einfach nur widerrufen?

Da ich nun gelernt habe, dass diese Unterhaltszahlungen keine außergewöhnlichen Belastungen, wohl aber Sonderausgaben sind, stellt sich die Frage erneut, unter welchen Umständen es für den Geber günstiger sein könnte, anstelle der Anlagen „Unterhalt“ und „U“ den Unterhalt als Sonderausgaben anzugeben.
Wo in der Steuererklärung wären diese Sonderausgaben einzutragen?

Vielen Dank.

Tychi

Und hätte dieser Widerruf dann noch im Jahr
2009 erfolgen müssen, damit er 2010 gültig wird?

Ja.

So verstehe
ich den Satz: Der Widerruf ist vor Beginn des Kalenderjahres,
für das die Zustimmung erstmals nicht gelten soll, gegenüber
dem Finanzamt zu erklären.
Und was heißt „erklären“? Muß man einen erklärenden Aufsatz
mit einreichen, in dem die Gründe für den Widerruf dargelegt
sind?

Nö.

Oder heißt „Widerruf erklären“ einfach nur widerrufen?

Ja.

Da ich nun gelernt habe, daß diese Unterhaltszahlungen keine
außergewöhnlichen Belastungen, wohl aber Sonderausgaben sind,
stellt sich die Frage erneut, unter welchen Umständen es für
den Geber günstiger sein könnte, anstelle der Anlagen
„Unterhalt“ und „U“ den Unterhalt als Sonderausgaben
anzugeben.

? Anstelle geht nicht.

Wo in der Steuererklärung wären diese Sonderausgaben
einzutragen?

Eben auf dieser Anlage U. Keine Anlage U = keine Sonderausgaben! Es geht nur mit dieser Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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Ich glaube, jetzt habe ich alles verstanden. Danke.

Tychi

Unterstützung bedürftiger Personen
Hi,

wie ich es verstanden habe, kann ein Mann Unterhaltszahlungen
an seine Ex-Ehefrau bei der Steuererklärung in den Anlagen
„Unterhalt“ und „U“ vermerken oder aber als besondere
Belastung an anderer Stelle. Wo wäre diese andere Stelle?

Zurück zur Frage: Es sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

und was sagst du zu § 33a Abs. 1 AO?

/t/unterhaltsleistung-einkommen-uebersteigt-7680-e/5…

Schöne Grüße
C.