Hallo Rechtskundige,
ist ein Unterhaltsverpflichteter auch dazu verpflichtet, die Kosten eines Steuerberaters zu übernehmen, den der Unterhaltsberechtigte in Anspruch genommen hat?
Begründung wäre, dass ohne die Anlage U beim Unterhaltsberechtigten keine Steuer angefallen wäre und keine Steuererklärung gemacht zu werden bräuchte.
Danke für Antworten. Quellen wären schön zu wissen.
tantal
Hallo,
ich bin kein Anwalt und es kommen dazu bestimmt noch weitere Auskünfte.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass das geht.
Durch die Zustimmung des Unterhaltsempfängers, dass der Unterhalt bei den Sonderausgaben des Unterhalts-Zahlenden geltend gemacht werden kann, muss der Unterhaltsempfänger selbst die Einnahmen aus Unterhalt ja als Einkommen angeben. Seine Zustimmung ist erforderlich dafür (dass der Zahlende praktisch die Anlage U ausfüllen darf…)
Der Unterhaltsempfänger könnte unter Umständen einen Nachteil dadurch haben (wenn zum Beispiel die Erhöhung des Einkommens bei Ämtern, die auf Grundlage des einkommensteuerbescheides berechnen - Kita-Beiträge, Wohngeld… - dazu führt, dass man mehr bezahlen muss). Dafür könnte der Empfänger einen Nachteilsausgleich verlangen…
Also: der Unterhaltsempfänger würde seinerseits unter Umständen einen Steuerberater in Anspruch nehmen, damit er das alles vernünftig auf die Reihe kriegt… und würde diese Kosten dann dem Unterhaltszahlenden in Rechnung stellen?
Ich glaube, wenn das so wäre… dann würde es noch mehr Fälle geben, in denen Unterhalts-Zahlende den Unterhalt nicht geltend machen können, weil sie vom Ex keine Zustimmung dazu kriegen (also weil der Ex einfach die Anlage U nicht mitunterschreibt…)…
Naja, mich interessiert die rechtliche Lage hier auch, mal sehen, was dabei rauskommt 
Gruß
Shannon