Laut Scheidungsrichter bis Mai 09 Unterhaltszahlungen geleistet; Anlage U genutzt; nun muss ich laut Steuerberaterin meiner ExFrau für das gesamte Jahr 2009 ihre Steuerschuld begleichen, da sie ohne meine Unterhaltszahlungen eine steuerliche Veranlagung von 0 Euro gehabt hätte. Ist das richtig???
Danke für Eure Antworten