Hallo,
wenn bei einem geschiedenen Elternpaar beide Kinder beim Vater leben und dieser (mit St.kl. II) der Mutter (St.Kl. I) Ehegatten-Unterhalt zahlt, kann er dann die Anlage U bei der Steuererklärung für das begrenzte Realsplittung (ist der Ausdruck richtig?) nutzen? Oder schließen sich Anlage U und St.kl. II beim Unterhaltszahler gegenseitig aus?
Wie stellt sich die Situation dar, wenn beide Elternteile je ein Kind betreuen, beide in St.kl. II sind und dann die Anlage U für die Unterhaltszahlungen genutzt werden soll?
Danke für hilfreiche Antworten -
Sams