Anlage U und Steuerklasse II

Hallo,

wenn bei einem geschiedenen Elternpaar beide Kinder beim Vater leben und dieser (mit St.kl. II) der Mutter (St.Kl. I) Ehegatten-Unterhalt zahlt, kann er dann die Anlage U bei der Steuererklärung für das begrenzte Realsplittung (ist der Ausdruck richtig?) nutzen? Oder schließen sich Anlage U und St.kl. II beim Unterhaltszahler gegenseitig aus?

Wie stellt sich die Situation dar, wenn beide Elternteile je ein Kind betreuen, beide in St.kl. II sind und dann die Anlage U für die Unterhaltszahlungen genutzt werden soll?

Danke für hilfreiche Antworten -

Sams

Hallo Sams,

relativ einfache Antwort auf all Deine Fragen.

Die Anlage U und die Steuerklasse II schließen sich nicht aus, da sie 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte darstellen. Du kannst also Steuerklassen und Anlage U kombinieren, wie du möchtest.
Gruß
Michael

Danke! (o.w.T.)
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