die Anlage UR zur USt-Erklärung ist eine große Krabbelkiste von Angaben, die zur Abstimmung der GuV bzw. Überschussrechnung mit der USt-Erklärung brauchbar sind.
Die wesentlichen Themen sind: Steuerpflichtige Erwerbe, Nicht steuerbare Umsätze, steuerfreie Umsätze; auch steuerbare Umsätze, bei denen der Empfänger der Leistung Steuerschuldner ist (13b UStG).
Wenn Du wissen willst, ob Du darin Angaben zu machen hast, hilft bloß Punkt für Punkt das Formular durchzugehen, z.B. von der OFD Rostock hier:
Was muss ich in der Anlage eintragen ? Ich dachte, das die
Anlage für „Auslandsumsätze“ ist?!
In die Anlage UR gehören neben dan Angaben über die USt-freien innergemeinschaftliche Erwerbe (Vorderseite) auch Angaben zu den sonstigen umsatzsteuerfreien Umsätzen (Rückseite). Hat jemand solche nicht getätigt, kann in der USt-Erklärung angekreust werden „nicht beigelegt, weil darin keine Angaben zu machen“