selbst erbrachte Leistungen Nebenkostenabrechnung
Holla
,
mal angenommen, man hat ein vermietetes Haus zu 50% geerbt und
die Nebenkostenabrechnungen selbst (alleine) für die im
Wohnhaus wohnenden Mieter erstellt.
Das scheint eine private Vermietung zu sein, die keine klassische Eigentümergemeinschaft, die im Sinne von Wohnungeigentümern unterliegt.
In der Steuererklärung Anlage V setzt man ja Verwaltungskosten
etc. ab. Nun ist die Frage, wie man eine selbst erbrachte
Leistung beurteilt bzw. beurteilen darf? Pauschal oder nach
Stundenlohn?
bei privater Vermietung gar nicht…
bei gewerblicher schon, aber kaum bei seinen eigenen Immobilien
Und wie hoch darf der Stundenlohn sein?
zB nach HOAI,
der Preis würde bei gewerblich wohl ausgehandelt werden
Und damit zusammenhängend: Muss man die fiktive
Leistungsbesoldung aus der Anlage V als Einnahme bei sich in
der Steuererklärung geltend machen?
Nur wenn auch Geld geflossen wäre.
Danke im Voraus
btw:
Da die Nebenkostenabrechnung eine Verwaltertätigkeit darstellt, darf der Eigner diese nicht als Betriebskosten auf die M umlegen, das wäre mit der Miete abgegolten.
Bei einer Eigentümergemeinschaft als Wohnungseigentümer muß (vorgeschrieben) ein Verwalter her, diese Kosten dürfen dann wieder umgelegt werden, auch auf die M.
Einzige Ausnahme bei privaten Vermietung ohne Wohnungseigentümergemeinschaft wäre die Heizkostenabrechnung.
Diese darf laut Heizkostenverordnung umgelegt werden. Die Höhe dafür bestimmt der Eigner. Ein Gericht würde aber über 10 bis 15 € pro Stunde beanstanden können…
vlg MC