Anlage V: selbst erbrachte Leistungen

Hallo zusammen,

mal angenommen, man hat ein vermietetes Haus zu 50% geerbt und die Nebenkostenabrechnungen selbst (alleine) für die im Wohnhaus wohnenden Mieter erstellt.
In der Steuererklärung Anlage V setzt man ja Verwaltungskosten etc. ab. Nun ist die Frage, wie man eine selbst erbrachte Leistung beurteilt bzw. beurteilen darf? Pauschal oder nach Stundenlohn? Und wie hoch darf der Stundenlohn sein?
Und damit zusammenhängend: Muss man die fiktive Leistungsbesoldung aus der Anlage V als Einnahme bei sich in der Steuererklärung geltend machen?

Danke im Voraus

In der Steuererklärung Anlage V setzt man ja Verwaltungskosten
etc. ab.

Wenn man welche hatte, ja.

Nun ist die Frage, wie man eine selbst erbrachte
Leistung beurteilt bzw. beurteilen darf?

Gar nicht